114/meetingminutes/116/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Der Bebauungsplan Nr. 0311-06 "Mittelhöhe IV" in Schwäbisch Hall-Hessental wurde in der Zeit vom 06.08. bis 06.09.2007 öffentlich ausgelegt. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Das '''Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Raumordnung'''</font><font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><span style=""><font size="3">bittet</font></span></font></font><font size="3">zu prüfen, ob die verbleibende Friedhofsfläche langfristig den Bedarf an Grabstätten decken kann oder an welcher Stelle neue geschaffen werden könnten.</font></font></font><br>
Von Seiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange bittet das <b>Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Raumordnung</b>, zu prüfen, ob die verbleibende Friedhofsfläche langfristig den Bedarf an Grabstätten decken kann oder an welcher Stelle Grabstätten geschaffen werden können.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><u><font size="3">Abwägungsvorschlag:</font></u></font></font>
<u>Abwägungsvorschlag:</u><br/>
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Die Überprüfung hat stattgefunden. Die verbleibende Friedhofsfläche wird aufgrund des geänderten Bestattungsverhaltens langfristig den Bedarf in Hessental an Friedhofsflächen decken können.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Die Überprüfung hat stattgefunden. Die verbleibende Friedhofsfläche wird aufgrund des geänderten Bestattungsverhaltens den Bedarf in Hessental</font><font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">langfristig</font></font></font><font size="3">decken können.</font></font></font><br>
Das <b>Referat Denkmalpflege des RP Stuttgart</b> bittet, einen Hinweis zu möglichen archäologischen Funden und Befunden über den allgemeinen Hinweis auf § 20 DSchG hinaus in Textteil und Umweltbericht aufzunehmen.
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<u>Abwägungsvorschlag:</u><br/>
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Der Hinweis im Textteil wird ergänzt, bzw. in den Umweltbericht aufgenommen:
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"Im Bereich der geplanten Bebauung ist möglicherweise - wie im nordwestlichen Baugebiet "Mittelhöhe II" - mit vorgeschichtlichen archäologischen Funden und Befunden zu rechnen." (Wer im Zuge von Baumaßnahmen Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde gemäß § 20 DSchG anzuzeigen.)
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Das '''Referat Denkmalpflege des RP Stuttgart''' bittet, einen Hinweis zu möglichen archäologischen Funden und Befunden über den allgemeinen Hinweis auf § 20 DSchG hinaus in Textteil und Umweltbericht aufzunehmen.</font></font></font><br>
Das <b>Referat 46 - Verkehr - des Regierungspräsidiums Stuttgart</b> weist als zivile Luftfahrtbehörde darauf hin, dass sich das Plangebiet unterhalb der Horizontalfläche des Verkehrslandeplatzes Schwäbisch Hall befindet und eine Gebäudehöhe von 443,34 m über NN in diesem Bereich nicht überschritten werden darf. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Flugverkehr in diesem Gebiet akustisch wahrnehmbar ist.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><u><font size="3">Abwägungsvorschlag:</font></u></font></font>
<u>Abwägungsvorschlag:</u><br/>
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Die Gebäudehöhe von 443,34 m über NN wird im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes keinesfalls überschritten. Die Hinweise, dass der Flugverkehr in diesem Gebiet akustisch wahrnehmbar ist, werden zur Kenntnis genommen.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Folgender Hinweis im Textteil wird ergänzt, bzw. in den Umweltbericht aufgenommen:<br>“Im Bereich der geplanten Bebauung ist möglicherweise – wie im nordwestlichen Baugebiet Mittelhöhe II - mit vorgeschichtlichen archäologischen Funden und Befunden zu rechnen (Wer im Zuge von Baumaßnahmen Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde gemäß § 20 DSchG anzuzeigen).</font></font></font><br>
Das <b>Landratsamt Schwäbisch Hall, Bau- und Umweltamt, Fachbereich Naturschutz und Oberflächengewässer</b> äußert sich zum Natur- und Landschaftsschutz folgendermaßen:
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S. 44 letzter Satz [Anm.: gemeint ist wohl der Umweltbericht] ist abzuändern - "planexterne Maßnahmen" sind nicht vorgesehen.
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<u>Abwägungsvorschlag:</u><br/>
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Planexterne Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Satzteil "planexterne Maßnahmen" wird aus dem entsprechenden Text S. 44 im Umweltbericht herausgenommen.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Das '''Referat 46 – Verkehr –''' '''des Regierungspräsidiums Stuttgart''' weist als zivile Luftfahrtbehörde darauf hin, dass sich das Plangebiet unterhalb der Horizontalfläche des Verkehrslandeplatzes Schwäbisch Hall befindet und eine Gebäudehöhe von 443,34 m über NN in diesem Bereich nicht überschritten werden darf. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Flugverkehr in diesem Gebiet akustisch wahrnehmbar ist.</font></font></font><br>
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird nur unter dem Vorbehalt akzeptiert, dass die Umsetzung der planinternen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen streng überwacht wird und die Ausgleichsflächen in der Verfügungsgewalt der Stadt Schwäbisch Hall bleiben. Um die Ausgleichsfunktion sicherzustellen sind den zukünftigen Nutzern der Flächen A.I, A.II und A.III genaue Bewirtschaftungsauflagen zu erteilen. Der unteren Naturschutzbehörde ist hierüber ein Nachweis zu führen.
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Die Flächen erfüllen eine Ausgleichsfunktion für die Schutzgüter Fauna und Flora, eine Freizeitnutzung ist hier nachrangig; die Nutzer müssen sich darüber im Klaren sein.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><u><font size="3">Abwägungsvorschlag:</font></u></font></font>
<u>Abwägungsvorschlag:</u><br/>
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Die Stadt Schwäbisch Hall, bzw. die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft wird die Umsetzung der Vorgaben der Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen streng überwachen und mit entsprechenden Nutzungsverträgen und Bewirtschaftungsauflagen die Ausgleichsfunktionen der Flächen A I, A.II und A.III sicherstellen. Die Flächen werden nur unter ausdrücklicher Zusage der Einhaltung der Nutzungsvorgaben an solche Interessenten verkauft werden, die die entsprechenden Vorgaben vertraglich zusichern und diese auch aus ideeller Überzeugung durchführen und einhalten werden.
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Bei Pflanzgeboten auf den privaten Grundstücken wird die Stadt Schwäbisch Hall bzw. die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft, falls zur Durchsetzung erforderlich, durch Bereitstellung der Baumarten in vorgegebener Qualität und Größe und Pflanzung die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben sicherstellen.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Die Gebäudehöhe von 443,34 m über NN wird im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes keinesfalls überschritten. Die Hinweise, dass der Flugverkehr in diesem Gebiet akustisch wahrnehmbar ist, werden zur Kenntnis genommen.</font></font></font><br>
Die <b>Deutsche Telekom</b> weist darauf hin, dass die Kriterien zur Festlegung der Art und Weise der Trassenführung von Telekommunikationsleitungen bundesspezialgesetzlich geregelt sind. Die Festlegung der unterirdischen Bauweise der TK-Linien kann daher nicht in einem Bebauungsplanverfahren nach Landesrecht - auch nicht unter Bezug auf das BauGB - einseitig vorweggenommen werden und ist daher rechtswidrig.
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<u>Abwägungsvorschlag:</u><br/>
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Der Punkt 3 "Freileitungen (§ 74 (1) 5 LBO)" in den Örtlichen Bauvorschriften entfällt. Die Festsetzung zu Versorgungsleitungen inkl. Niederspannungs- und Fernmeldeleitungen erfolgt im Textteil künftig ausschließlich unter Punkt 10 "Führung von Leitungen (§ 9 (1) 13 BauGB)". Die unterirdische Führung dieser Leitungen wird aus städtebaulichen Gründen (Straßenbild mit störenden Masten und Leitungen) festgesetzt.
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</p>|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=<br/>
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<u>Satzungsbeschluss:</u>
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Das '''Landratsamt Schwäbisch Hall, Bau- und Umweltamt, Fachbereich Naturschutz und Oberflächengewässer''' äußert sich zum Natur- und Landschaftsschutz folgendermaßen:<br>S. 44 letzter Satz [Anm.: gemeint ist wohl der Umweltbericht] ist abzuändern – „planexterne Maßnahmen“ sind nicht vorgesehen.</font></font></font><br>
Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><u><font size="3">Abwägungsvorschlag:</font></u></font></font>
A) <u>Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 0311-06 "Mittelhöhe IV"</u><br/>
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Der Bebauungsplan Nr. 0311-06 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Büro AGOS im M 1:500 vom 06.07.2007 mit Legende und gleichlautend datiertem Textteil
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Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Planexterne Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Satzteil „planexterne Maßnahmen“ wird aus dem entsprechenden Text S. 44 im Umweltbericht herausgenommen.</font></font></font><br>
B) <u>Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet "Mittelhöhe IV"</u><br/>
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Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet "Mittelhöhe IV" werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Büro AGOS vom 06.07.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 0311-06 "Mittelhöhe IV".
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Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird nur unter dem Vorbehalt akzeptiert, dass die Umsetzung der planinternen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen streng überwacht wird und die Ausgleichsflächen in der Verfügungsgewalt der Stadt Schwäbisch Hall bleiben. Um die Ausgleichsfunktion sicherzustellen, sind den zukünftigen Nutzern der Flächen A.I, A.II und A.III genaue Bewirtschaftungsauflagen zu erteilen. Der unteren Naturschutzbehörde ist hierüber ein Nachweis zu führen.</font></font></font>
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Die Flächen erfüllen eine Ausgleichsfunktion für die Schutzgüter Fauna und Flora, eine Freizeitnutzung ist hier nachrangig; die Nutzer müssen sich darüber im Klaren sein.</font></font></font><br>
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<u><font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Abwägungsvorschlag:</font></font></font></u>
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Bei Pflanzgeboten auf den privaten Grundstücken wird die Stadt bzw. die HGE - falls zur Durchsetzung erforderlich - durch Bereitstellung der Baumarten in vorgegebener Qualität, Größe und Pflanzung die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben sicherstellen.</font></font></font><br>
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Die '''Deutsche Telekom''' weist darauf hin, dass die Kriterien zur Festlegung der Art und Weise der Trassenführung von Telekommunikationsleitungen bundesspezialgesetzlich geregelt sind. Die Festlegung der unterirdischen Bauweise der TK-Linien kann daher nicht in einem Bebauungsplanverfahren nach Landesrecht – auch nicht unter Bezug auf das BauGB – einseitig vorweggenommen werden und ist daher rechtswidrig.</font></font></font><br>
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><u><font size="3">Abwägungsvorschlag:</font></u></font></font>
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<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif"><font size="1" style="font-size: 7pt;"><font size="3">Der Punkt 3 „Freileitungen (§ 74 (1) 5 LBO)“ in den örtlichen Bauvorschriften entfällt. Die Festsetzung zu Versorgungsleitungen inkl. Niederspannungs- und Fernmeldeleitungen erfolgt im Textteil künftig ausschließlich unter Punkt 10 „Führung von Leitungen (§ 9 (1) 13 BauGB)“. Die unterirdische Führung dieser Leitungen wird aus städtebaulichen Gründen (Straßenbild mit störenden Masten und Leitungen) festgesetzt.</font></font></font>|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<font face="Frutiger 45 Light, sans-serif">Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.<br><span style="text-decoration: none;">A)</span> Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0311-06 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Büro AGOS im M 1:500 vom 06.07.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.<br>Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.<br><br>B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Büro AGOS vom 06.07.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0311-06 „Mittelhöhe IV“.<br><br>Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.<br>(15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)</font>|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
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2 A. Amt 63|paragraph-attribute-keywords=Bebauungsplan, Hessental, Mittelhöhe|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe IV"; hier: Satzungsbeschluss|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=15.10.2007|paragraph-template-backlink=114/0/meetingminutes|}}
  
 
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[[Category:Index:Mittelhöhe|Aufstellung des Bebauungsplans "Mittelhöhe IV"; hier: Satzungsbeschluss (15.10.2007, Bau- und Planungsausschuss)]]
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[[Category:Startdate|2007-10-15]]

Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 20:23 Uhr

Sachvortrag:

Der Bebauungsplan Nr.0311-06wurde in der Zeit vom 06.08. bis 06.09.2007 öffentlich ausgelegt. Zugleich sind die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert worden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat Raumordnungbittetzu prüfen, ob die verbleibende Friedhofsfläche langfristig den Bedarf an Grabstätten decken kann oder an welcher Stelle neue geschaffen werden könnten.

Abwägungsvorschlag:

Die Überprüfung hat stattgefunden. Die verbleibende Friedhofsfläche wird aufgrund des geänderten Bestattungsverhaltens den Bedarf in Hessentallangfristigdecken können.


Das Referat Denkmalpflege des RP Stuttgart bittet, einen Hinweis zu möglichen archäologischen Funden und Befunden über den allgemeinen Hinweis auf § 20 DSchG hinaus in Textteil und Umweltbericht aufzunehmen.

Abwägungsvorschlag:

Folgender Hinweis im Textteil wird ergänzt, bzw. in den Umweltbericht aufgenommen:
“Im Bereich der geplanten Bebauung ist möglicherweise – wie im nordwestlichen Baugebiet Mittelhöhe II - mit vorgeschichtlichen archäologischen Funden und Befunden zu rechnen (Wer im Zuge von Baumaßnahmen Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde gemäß § 20 DSchG anzuzeigen).“


Das Referat 46 – Verkehr – des Regierungspräsidiums Stuttgart weist als zivile Luftfahrtbehörde darauf hin, dass sich das Plangebiet unterhalb der Horizontalfläche des Verkehrslandeplatzes Schwäbisch Hall befindet und eine Gebäudehöhe von 443,34 m über NN in diesem Bereich nicht überschritten werden darf. Ferner wird darauf hingewiesen, dass der Flugverkehr in diesem Gebiet akustisch wahrnehmbar ist.

Abwägungsvorschlag:

Die Gebäudehöhe von 443,34 m über NN wird im Zuge der Realisierung des Bebauungsplanes keinesfalls überschritten. Die Hinweise, dass der Flugverkehr in diesem Gebiet akustisch wahrnehmbar ist, werden zur Kenntnis genommen.


Das Landratsamt Schwäbisch Hall, Bau- und Umweltamt, Fachbereich Naturschutz und Oberflächengewässer äußert sich zum Natur- und Landschaftsschutz folgendermaßen:
S. 44 letzter Satz [Anm.: gemeint ist wohl der Umweltbericht] ist abzuändern – „planexterne Maßnahmen“ sind nicht vorgesehen.

Abwägungsvorschlag:

Planexterne Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Der Satzteil „planexterne Maßnahmen“ wird aus dem entsprechenden Text S. 44 im Umweltbericht herausgenommen.


Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wird nur unter dem Vorbehalt akzeptiert, dass die Umsetzung der planinternen Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen streng überwacht wird und die Ausgleichsflächen in der Verfügungsgewalt der Stadt Schwäbisch Hall bleiben. Um die Ausgleichsfunktion sicherzustellen, sind den zukünftigen Nutzern der Flächen A.I, A.II und A.III genaue Bewirtschaftungsauflagen zu erteilen. Der unteren Naturschutzbehörde ist hierüber ein Nachweis zu führen.

Die Flächen erfüllen eine Ausgleichsfunktion für die Schutzgüter Fauna und Flora, eine Freizeitnutzung ist hier nachrangig; die Nutzer müssen sich darüber im Klaren sein.

Abwägungsvorschlag:

Die Stadt Schwäbisch Hall bzw. die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft wird die Umsetzung der Vorgaben der Ausgleichs- und Minimierungsmaßnahmen streng überwachen unddie Ausgleichsfunktionen der Flächen A I, A.II und A.IIImit entsprechenden Nutzungsverträgen und Bewirtschaftungsauflagen sicherstellen. Die Flächen werden nur unter ausdrücklicher Zusage der Einhaltung der Nutzungsvorgaben an solche Interessenten verkauft, die die entsprechenden Vorgaben vertraglich zusichern und diese auch aus ideeller Überzeugung durchführen und einhalten werden.

Bei Pflanzgeboten auf den privaten Grundstücken wird die Stadt bzw. die HGE - falls zur Durchsetzung erforderlich - durch Bereitstellung der Baumarten in vorgegebener Qualität, Größe und Pflanzung die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben sicherstellen.


Die Deutsche Telekom weist darauf hin, dass die Kriterien zur Festlegung der Art und Weise der Trassenführung von Telekommunikationsleitungen bundesspezialgesetzlich geregelt sind. Die Festlegung der unterirdischen Bauweise der TK-Linien kann daher nicht in einem Bebauungsplanverfahren nach Landesrecht – auch nicht unter Bezug auf das BauGB – einseitig vorweggenommen werden und ist daher rechtswidrig.

Abwägungsvorschlag:

Der Punkt 3 „Freileitungen (§ 74 (1) 5 LBO)“ in den örtlichen Bauvorschriften entfällt. Die Festsetzung zu Versorgungsleitungen inkl. Niederspannungs- und Fernmeldeleitungen erfolgt im Textteil künftig ausschließlich unter Punkt 10 „Führung von Leitungen (§ 9 (1) 13 BauGB)“. Die unterirdische Führung dieser Leitungen wird aus städtebaulichen Gründen (Straßenbild mit störenden Masten und Leitungen) festgesetzt.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Darstellung erläutert, entschieden.
A) Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0311-06 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Büro AGOS im M 1:500 vom 06.07.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Büro AGOS vom 06.07.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplans Nr. 0311-06 „Mittelhöhe IV“.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

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