14284/meetingminutes/14289/paragraph

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Nach Wertung der eingegangenen Stellungnahmen ist eine unbefristete Aufstellung, insbesondere unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten, nach wie vor nicht vertretbar; das Landesdenkmalamt hat sich, wie bereits beim ersten Antrag im Jahr 2000, gegen eine unbefristete Aufstellung ausgesprochen. Bei einem temporären Bauwerk und einer zeitlich befristeten Aufstellung werden aber keine grundsätzlichen Probleme gesehen.
 
Nach Wertung der eingegangenen Stellungnahmen ist eine unbefristete Aufstellung, insbesondere unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten, nach wie vor nicht vertretbar; das Landesdenkmalamt hat sich, wie bereits beim ersten Antrag im Jahr 2000, gegen eine unbefristete Aufstellung ausgesprochen. Bei einem temporären Bauwerk und einer zeitlich befristeten Aufstellung werden aber keine grundsätzlichen Probleme gesehen.
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 17:55 Uhr

Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 16.02.2006 haben die Freilichtspiele die Aufstellung des Globe-Theaters auf dem Unterwöhrd für einen unbefristeten Zeitraum beantragt. Das erforderliche Wasserrechtsverfahren wurde durchgeführt. Zuständig dafür ist seit Inkrafttreten der Verwaltungsreform 2005 die Stadt (Baurechtsbehörde).

Nach Wertung der eingegangenen Stellungnahmen ist eine unbefristete Aufstellung, insbesondere unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten, nach wie vor nicht vertretbar; das Landesdenkmalamt hat sich, wie bereits beim ersten Antrag im Jahr 2000, gegen eine unbefristete Aufstellung ausgesprochen. Bei einem temporären Bauwerk und einer zeitlich befristeten Aufstellung werden aber keine grundsätzlichen Probleme gesehen.

Unter Beachtung dieser Gesichtspunkte wurde am 29.05.2006 die im Jahr 2001 erteilte Genehmigung zur Aufstellung des Globe-Theaters um weitere 10 Jahre, bis zum Ende der Spielzeit 2016, verlängert.

B e s c h l u s s :
- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen einstimmig - 19 - zur Kenntnis.

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