13540/meetingminutes/13542/paragraph

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Nach vielen Gesprächen mit den direkt betroffenen Anliegern und der Bauverwaltung konnte eine konsensfähige Lösung entwickelt werden, die im Grundsatz dem bisher gültigen Bebauungsplan entspricht und sowohl von den Anliegern als auch von der Verwaltung akzeptiert werden kann. Die Änderung der überbaubaren Flächen und eine Präzisierung der Höhenlage der Gebäude, vor allem im südlichen Bereich, machen jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Nachdem bei dieser Maßnahme primär die Interessen des Grundstückseigentümers betroffen sind, bietet sich hier das vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an.  
 
Nach vielen Gesprächen mit den direkt betroffenen Anliegern und der Bauverwaltung konnte eine konsensfähige Lösung entwickelt werden, die im Grundsatz dem bisher gültigen Bebauungsplan entspricht und sowohl von den Anliegern als auch von der Verwaltung akzeptiert werden kann. Die Änderung der überbaubaren Flächen und eine Präzisierung der Höhenlage der Gebäude, vor allem im südlichen Bereich, machen jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Nachdem bei dieser Maßnahme primär die Interessen des Grundstückseigentümers betroffen sind, bietet sich hier das vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an.  
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Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 15:59 Uhr

Sachvortrag:

Das Areal des ehemaligen Evang. Jugendheimes am „Hübschen Weg“ wurde vor einiger Zeit von einem privaten Investor erworben. Dieser hat verschiedene Varianten der Bebauung im Hinblick auf die städtebauliche Einpassung und die wirtschaftliche Verwertung untersucht.

Nach vielen Gesprächen mit den direkt betroffenen Anliegern und der Bauverwaltung konnte eine konsensfähige Lösung entwickelt werden, die im Grundsatz dem bisher gültigen Bebauungsplan entspricht und sowohl von den Anliegern als auch von der Verwaltung akzeptiert werden kann. Die Änderung der überbaubaren Flächen und eine Präzisierung der Höhenlage der Gebäude, vor allem im südlichen Bereich, machen jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Nachdem bei dieser Maßnahme primär die Interessen des Grundstückseigentümers betroffen sind, bietet sich hier das vom Gesetzgeber vorgesehene Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das geplante stadtnahe Wohnbauprojekt in diesem Rahmen zu realisieren.


Herr Dorsch, Geschäftsführer der Firma Stauch, stellt das Vorhaben für eine stadtnahe Bebauung an Plänen und Skizzen vor.

Es sollen neun Gebäude entstehen (drei freistehende und vier Reihenhäuser mit Pultdächern sowie ein Doppelhaus mit Satteldach).

Es findet eine kurze, überwiegend befürwortende Aussprache statt.

Stadträtinnen Herrmann und Niemann kritisieren allerdings, dass hier offenbar einige kapitale, z. T. sogar geschützte Bäume wegfallen müssten.

Bürgermeister Stadel bestätigt, dass leider eine geschützte Linde gefällt werden müsse, sonst würde aber alles Grün in diesem Bereich – auch die vier vorhandenen Kastanienbäume – erhalten.

Nach weiterer kurzer Aussprache bittet Stadträtin Herrmann vor der endgültigen Entscheidung um eine Ortsbesichtigung.

B e s c h l u s s :
- Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Firma Stauch, Grundstückseigentümerin des Areals des ehemaligen Ev. Kindertagheims am „Hübschen Weg“, wir autorisiert, dem Gemeinderat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Realisierung des geplanten Wohnbauprojekts vorzulegen.

(18 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

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