12268/meetingminutes/12299/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(<paragraph-summary>)
 
(<paragraph-summary>)
 
(Eine dazwischenliegende Version von einem Benutzer wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=12299|paragraph-attribute-mm_id=12268|paragraph-attribute-number=147.3.2|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=147.3.2|paragraph-attribute-title=Anlage 1, Antrag 2|paragraph-attribute-statement=<b>Antrag Nr.2</b>
+
|paragraph-attribute-id=12299|paragraph-attribute-mm_id=12268|paragraph-attribute-number=147|paragraph-attribute-subnumber=3|paragraph-attribute-full_number=147/3|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=(2) Anlage 1, Antrag 2|paragraph-attribute-statement=<b>Antrag Nr.2</b>
  
 
Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt die Beibehaltung von hauptamtlichen Ortsvorstehern in den Teilorten.
 
Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt die Beibehaltung von hauptamtlichen Ortsvorstehern in den Teilorten.
Zeile 18: Zeile 18:
 
Die Beibehaltung nur einer hauptamtlichen Ortsvorsteherstelle zur Betreuung von 7 Teilorten mit einer Zahl von fast 10.000 Einwohnern wird als nicht ausreichend erachtet. Der Stellenbedarf ist, unter Berücksichtigung von strukturellen Einsparmöglichkeiten entsprechend anzupassen.
 
Die Beibehaltung nur einer hauptamtlichen Ortsvorsteherstelle zur Betreuung von 7 Teilorten mit einer Zahl von fast 10.000 Einwohnern wird als nicht ausreichend erachtet. Der Stellenbedarf ist, unter Berücksichtigung von strukturellen Einsparmöglichkeiten entsprechend anzupassen.
  
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Anlage 1, Antrag 2|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=26.11.2003|paragraph-template-backlink=12268/1/meetingminutes|}}
+
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-comments=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=(2) Anlage 1, Antrag 2|paragraph-template-committee=Gemeinderat|paragraph-template-start_date=26.11.2003|paragraph-template-backlink=12268/1/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|12299]]
 
[[Category:TYP:P|12299]]
[[Category:MMID:12268|###147.3.2##########]]
+
[[Category:MMID:12268|#######147#########3]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
+
[[Category:Startdate|2003-11-26]]
[[Category:IMPORT|200710261625]]
+

Aktuelle Version vom 7. Mai 2010, 13:09 Uhr

Sachvortrag:

Antrag Nr.2

Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt die Beibehaltung von hauptamtlichen Ortsvorstehern in den Teilorten.

Es wird für zweckmäßig erachtet, abhängig von den jeweiligen Anforderungen vor Ort sowie in Abstimmung mit den betreffenden Ortschaftsräten, die Zahl der Angestelltenstellen in den Teilortsverwaltungen deutlich zu reduzieren. Auch der Stellenumfang für hauptämtliche Ortsvorsteher ist nach der Befragung der Ortschaftsräte den Notwendigkeiten anzupassen.

Auf die Einführung ehrenamtlicher Ortsvorsteher soll verzichtet werden.

Begründung:

Die SPD-Gemeinderatsfraktion sieht Einsparreserven im Bereich der Teilortsverwaltungen und trägt die vorgeschlagene Kostenreduzierung in diesen Bereich grundsätzlich mit. Ziel muss es dabei sein, unter Berücksichtigung der Eingemeindungsverträge, kosten günstige, sachgerechte und effiziente Strukturen zu schaffen.

Die vorgesehene Einführung ehrenamtlicher Ortsvorsteher führt nach dem HH-Plan zu jährlichen Mehrkosten von 35.000 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Kostenschätzung lediglich Mindestbeträge zu Grunde liegen. Die unter Berücksichtigung der Beibehaltung der Teilortsverwaltungen sowie der Teilortsgrößen tatsächlich erforderlichen Aufwandsentschädigungen dürften erheblich höher liegen. In der Sitzungsvorlage 195/03 ist ein Beitrag von 52.000 Euro aufgeführt.

Daneben sind für 7 ehrenamtliche Ortsvorsteher nicht unerheblichen Nebenkosten zu berücksichtigen.

Die Beibehaltung nur einer hauptamtlichen Ortsvorsteherstelle zur Betreuung von 7 Teilorten mit einer Zahl von fast 10.000 Einwohnern wird als nicht ausreichend erachtet. Der Stellenbedarf ist, unter Berücksichtigung von strukturellen Einsparmöglichkeiten entsprechend anzupassen.

Meine Werkzeuge