1725228/meetingminutes/2105066/paragraph

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Nach der Vorprüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolgte die Weiterleitung an das Innenministerium. Das Innenministerium bestätigte die Richtigkeit der Planung und leitete den Plansatz weiter nach Bonn an das Bundesministerium für Verkehr, um von dort den für die Genehmigung erforderlichen Sichtvermerk zu erhalten.
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Nach Vorprüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolgte die Weiterleitung an das Innenministerium. Dieses bestätigte die Richtigkeit der Planung und leitete die Unterlagen an das Bundesministerium für Verkehr weiter, um von dort den für die Genehmigung erforderlichen Sichtvermerk zu erhalten.
  
Der Sichtvermerk ist einer der wesentlichen Voraussetzungen für die Genehmigung der Finanzierung von Straßenbauprojekten. Die hierfür zuständige Verwaltungsstelle, deren Dienstsitz sich in Bonn befindet, hat mit Ablauf des Monats April den Sichtvermerk schriftlich bestätigt. Er beinhaltet jedoch noch kleinere Korrekturen der technischen Planung und der Sicherheitsausstattung, die jedoch keinen Einfluss auf die Realisierung bzw. auf die Ausschreibung haben werden. Die Änderungen werden derzeit eingearbeitet.
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Dieser Vermerk ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Genehmigung der Finanzierung von Straßenbauprojekten. Die hierfür zuständige Verwaltungsstelle, deren Dienstsitz sich in Bonn befindet, hat den Sichtvermerk mit Ablauf des Monats April schriftlich bestätigt. Er beinhaltet jedoch noch kleinere Korrekturen der technischen Planung und der Sicherheitsausstattung, die jedoch keinen Einfluss auf die Realisierung bzw. die Ausschreibung haben werden. Die Änderungen werden derzeit eingearbeitet.
  
 
Insoweit sind jetzt alle wesentlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Weilertunnels geschaffen.
 
Insoweit sind jetzt alle wesentlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Weilertunnels geschaffen.
  
Leider war es nicht möglich, das Bauprojekt im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung unter zu bringen. Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr wurde jedoch der Hinweis übermittelt, dass aufgrund des Konjunkturpaketes eine Vielzahl von anderen Baumaßnahmen finanziert werden konnten und somit der Bundeshaushalt entlastet werden konnte. Nach Auffassung des Ministeriums, vertreten durch die Staatssekretärin Frau Karin Roth, ist es nunmehr für den Bund erheblich einfacher, in den kommenden Haushaltsjahren des Bundes dieses Projekt als Bauprojekt zu finanzieren.
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Leider war es nicht möglich, das Bauprojekt im Konjunkturpaket II der Bundesregierung unter zu bringen. Vom Bundesverkehrsministerium wurde jedoch der Hinweis übermittelt, dass aufgrund des Konjunkturpaketes eine Vielzahl von anderen Baumaßnahmen finanziert und somit der Bundeshaushalt entlastet werden konnte. Nach Auffassung des Ministeriums, vertreten durch Staatssekretärin Roth, ist es nunmehr für den Bund erheblich einfacher, dieses Projekt in den kommenden Haushaltsjahren als Baumaßnahme zu finanzieren.
  
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Version vom 19. Juni 2009, 07:12 Uhr

Sachvortrag:

Mit Zustimmung des Gemeinderates wurde im vergangenen Jahr das Ingenieurbüro Bung mit der Überarbeitung der o. g. Tunnelplanung beauftragt. Das Büro hat diese Arbeiten entsprechend den vorgegebenen Fristen ausgeführt, so dass die Genehmigungsplanung fristgerecht bei den zuständigen Verwaltungsstellen - unter anderem auch beim Bundesministerium für Verkehr - eingereicht werden konnte.

Nach Vorprüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart erfolgte die Weiterleitung an das Innenministerium. Dieses bestätigte die Richtigkeit der Planung und leitete die Unterlagen an das Bundesministerium für Verkehr weiter, um von dort den für die Genehmigung erforderlichen Sichtvermerk zu erhalten.

Dieser Vermerk ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Genehmigung der Finanzierung von Straßenbauprojekten. Die hierfür zuständige Verwaltungsstelle, deren Dienstsitz sich in Bonn befindet, hat den Sichtvermerk mit Ablauf des Monats April schriftlich bestätigt. Er beinhaltet jedoch noch kleinere Korrekturen der technischen Planung und der Sicherheitsausstattung, die jedoch keinen Einfluss auf die Realisierung bzw. die Ausschreibung haben werden. Die Änderungen werden derzeit eingearbeitet.

Insoweit sind jetzt alle wesentlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Weilertunnels geschaffen.

Leider war es nicht möglich, das Bauprojekt im Konjunkturpaket II der Bundesregierung unter zu bringen. Vom Bundesverkehrsministerium wurde jedoch der Hinweis übermittelt, dass aufgrund des Konjunkturpaketes eine Vielzahl von anderen Baumaßnahmen finanziert und somit der Bundeshaushalt entlastet werden konnte. Nach Auffassung des Ministeriums, vertreten durch Staatssekretärin Roth, ist es nunmehr für den Bund erheblich einfacher, dieses Projekt in den kommenden Haushaltsjahren als Baumaßnahme zu finanzieren.

Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, alle verfügbaren politischen Kräfte zu bündeln, um der Forderung der Stadt, den seit Jahren überfälligen Weilertunnel endlich zu bauen, Nachdruck zu verleihen.

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