694117/meetingminutes/1205823/paragraph

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Die '''Öffentlichkeitsbeteiligung''' fand vom 13.08. bis 15.09.2008 durch Aushang des Bebauungsplanentwurfes statt. <br>Es gab keine Rückmeldungen, Bedenken oder Anregungen.
  
Von Seiten der '''Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange''' sind innerhalb der Anhörungsfrist keine verfahrensrelevanten Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen.
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Von den '''Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange''' sind innerhalb der Anhörungsfrist keine verfahrensrelevanten Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen.
  
Im Rahmen der weiteren Entwurfsplanung wurden gegenüber dem bisher vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Veränderungen vorgenommen.
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Im Rahmen der weiteren Planung wurden gegenüber dem bisher vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Veränderungen vorgenommen.
  
 
Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat diesen Satzungsbeschluss am 23.09.2008 zustimmend vorberaten.
 
Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat diesen Satzungsbeschluss am 23.09.2008 zustimmend vorberaten.
  
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A) <u>Bebauungsplan Nr. 2114-01, „Schwarzäcker“ Matheshörlebach:</u><br>Der B-Plan Nr. 2114-01 „Schwarzäcker“ wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500 vom 10.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
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B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 2114-01.
  
B) <u>Satzungsbeschluss Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet „Schwarzäcker“ Matheshörlebach:</u><br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Schwarzäcker“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2114-01.
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Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.<br>(einstimmig - 18 -)
  
Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
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Version vom 31. Oktober 2008, 06:26 Uhr

Sachvortrag:

Entsprechend seinem Auftrag hat das Architektinnenbüro Zink + Knodel + Sadi die Öffentlichkeits- und die Behördenbeteiligung sowie die Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 13.08. bis 15.09.2008 durch Aushang des Bebauungsplanentwurfes statt.
Es gab keine Rückmeldungen, Bedenken oder Anregungen.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind innerhalb der Anhörungsfrist keine verfahrensrelevanten Anregungen, die einer Abwägung bedürfen, eingegangen.

Im Rahmen der weiteren Planung wurden gegenüber dem bisher vorliegenden Bebauungsplanentwurf keine Veränderungen vorgenommen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat diesen Satzungsbeschluss am 23.09.2008 zustimmend vorberaten.

Anlage: Lageplan

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der B-Plan Nr. 2114-01 wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi, M 1:500, vom 10.07.2008 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Architektenbüros Zink + Knodel + Sadi vom 10.07.2008. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 2114-01.

Eine gleich lautend datierte Begründung ist beigefügt.
(einstimmig - 18 -)


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