Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
- edit ist beschränkt auf Gruppen sysop und editor (gilt, weil diese Seite SEC:PUB „in der Kategorie“ ist)
- delete ist beschränkt auf Gruppen sysop und editor (gilt, weil diese Seite SEC:PUB „in der Kategorie“ ist)
Sie sind nicht berechtigt, die Seite zu bearbeiten.
Grund:
Sie können den Quelltext dieser Seite betrachten und kopieren:
Folgende Vorlagen werden auf dieser Seite verwendet:
Zurück zur Seite Wertgrenzen für Investitionen mit erheblicher finanzieller Bedeutung (§ 12 GemHVO)
- Erheblichkeitsgrenzen für die Verpflichtung eines Nachtragshaushalts (§ 82 GemO)
- Voraussetzungen für die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel (§ 84 GemO)
- Vorberatung - (öffentlich).