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Zurück zur Seite Mitgliedschaft im Gemeinderat; a) Nachrücken von Walter Heinrich Frank in den Gemeinderat, hier: Feststellung von Ablehnungsgründen gem. § 16 Gemeindeordnung (GemO); b) Nachrücken von Frank N. Walter in den Gemeinderat, hier: Feststellung, dass kein Hinderungsgrund gem. § 29 GemO vorliegt(öffentlich).

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