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Zurück zur Seite Unechte Teilortswahl in den Ortschaften; hier: 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Anpassung der Sitzzahl in den Ortschaften Bibersfeld und Tüngental, Abschaffung der unechten Teilortswahl für die Ortschaften Gailenkirchen und Gelbingen(öffentlich).

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