Quelltext anzeigen

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sie sind nicht berechtigt, die Seite zu bearbeiten. Grund:

Diese Aktion ist auf Benutzer beschränkt, die einer der Gruppen „Benutzer, Administratoren, Editoren“ angehören.

Sie können den Quelltext dieser Seite betrachten und kopieren:

Folgende Vorlagen werden auf dieser Seite verwendet:

Zurück zur Seite - Wertgrenzen für Investitionen mit erheblicher finanzieller Bedeutung (§ 12 GemHVO) - Erheblichkeitsgrenzen für die Verpflichtung eines Nachtragshaushalts (§ 82 GemO) - Voraussetzungen für die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel (§ 84 GemO) - Vorberatung - (öffentlich).

Meine Werkzeuge
Werkzeuge