TOP 2 - Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus: Übergabe der Trägerschaft an die Volkshochschule (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 144/25

Sachvortrag:

Das Mehrgenerationenhaus im Haus der Bildung ist seit September 2012 eines von mittlerweile 540 Mehrgenerationenhäusern bundesweit, die über das Aktionsprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert werden. Die Bundesförderung beläuft sich derzeit auf jährlich 40.000 Euro, die Stadt leistet eine verpflichtende jährliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro. Der aktuelle Förderzeitraum mit dem Titel „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus: Miteinander – Füreinander“ läuft bis Ende des Jahres 2028.

Zum Angebot des Mehrgenerationenhauses gehören unter anderem das Reparaturcafé, Neubürgerstammtische, Generationenworkshops, das Lernpatenschaftsprojekt und die Initiativen im Offenen Treff. Zudem leistet das Mehrgenerationenhaus Netzwerkarbeit mit zahlreichen Kooperationspartnern wie zum Beispiel dem Stadtseniorenrat und dem Kreisseniorenrat, der Arbeitsagentur, dem Seniorenbüro des Landkreises oder der Fachgruppe Leben mit Demenz. Für diese Aufgaben steht dem Mehrgenerationenhaus eine Projektleitungsstelle mit einem Stellenumfang von 50 Prozent zur Verfügung. 

In der täglichen Praxis zeigt sich, dass es zwischen dem Mehrgenerationenhaus und der Volkshochschule immer wieder zu Dopplungen in den Angeboten kommt und die  unterschiedliche Trägerschaft Absprachen erschwert. Durch eine Übertragung der Trägerschaft des Mehrgenerationenhauses von der Stadt auf die Volkshochschule könnten die Angebote besser aufeinander abgestimmt und Prozesse wie Anmeldeverfahren, Raumvergabe, Werbung oder die Buchhaltung vereinheitlicht und in einer Hand zusammengeführt werden. Durch gemeinsame Verwaltungsstrukturen sind erhebliche Effizienzsteigerungen zu erwarten. Zudem würde die Marke „Haus der Bildung“ durch eine einheitliche Öffentlichkeitsarbeit weiter gestärkt.

Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Projektleiters zum 30. September 2025 bietet sich eine Übertragung der Trägerschaft zum 1. Januar 2026 an. Die Volkshochschule wäre ab diesem Datum für das inhaltliche Angebot wie auch für sämtliche das Förderprogramm betreffende Vorgänge zuständig. Zur Finanzierung würde die Volkshochschule neben den Fördermitteln des Bundes von der Stadt die verpflichtende Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro jährlich erhalten.

In den drei Monaten zwischen dem Ausscheiden des Projektleiters und dem Übergang der Trägerschaft soll die Volkshochschule im Auftrag der Stadt das Mehrgenerationenhaus betreuen. Für die in diesem Zeitraum anfallenden Personalkosten ist der Volkshochschule ein entsprechender Anteil der erhaltenen Fördermitteln weiterzuleiten. 

Im Rahmen einer Vorabanfrage signalisierte das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, dass ein Trägerwechsel im laufenden Programm möglich ist.

Für mögliche Rückforderungen von Fördermitteln durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für den Zeitraum der Trägerschaft der Stadt haftet die Stadt.

Anlagen:
Anlage 1: Übersicht Angebot Mehrgenerationentreff 2024
Anlage 2: Inventargegenstände

Beschlussfassung:

1. Dem Vorhaben der Verwaltung, beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eine Übertragung der Trägerschaft des Mehrgenerationenhauses auf die Volkshochschule Schwäbisch Hall zum 1. Januar 2026 zu beantragen, wird zugestimmt.

2. Der Kofinanzierungsbeitrag der Stadt in Höhe von 10.000 Euro p. a. wird bis zum Ende des Projektzeitraums 2028 im Haushalt veranschlagt.

3. Für das vierte Quartal des Jahres 2025 leitet die Stadt aus den erhaltenen Fördermitteln die der Volkshochschule durch die Trägerschaft des Mehrgenerationenhauses tatsächlich entstandenen zusätzlichen Personalkosten bis zu einem Betrag von 10.000 Euro weiter. Die notwendigen Mittel werden überplanmäßig auf Haushaltskonto 31800800-43180000 bereitgestellt, eine Deckung erfolgt über das Personalbudget.

4. Die in Anlage 2 genannten Inventargegenstände des Mehrgenerationenhauses sowie die Inventargegenstände, die im Rahmen der Neugestaltung des Offenen Treffs noch angeschafft werden, werden zum 1. Januar 2026 der Volkshochschule übereignet.

(einstimmig - 14)

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