§ 2 - Zweite Spielstätte der Freilichtspiele auf dem Unterwöhrd „Neues Globe“; hier: Ergänzende Finanzierung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 24. März 2017, 10:33 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Stadträtin Koch vertritt vor Eintritt in die Tagesordnung unter Bezugnahme auf die Beratung in der Gemeinderatssitzung vom 07.03.2016 die Auffassung, dass nach Art. 18 Abs.1 Nr.4 GemO eine Befangenheit von Oberbürgermeister Pelgrim als gleichzeitigem 1. Vorsitzenden der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. für die heutige Beratung (TOP 2„Neues Globe“ als 2. Spielstätte der Freilichtspiele) vorläge. Die heutige Beratung über einen Investitionszuschuss der Stadt an die Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. durch Sitzungsleitung des 1. Vorsitzenden der Freilichtspiele im heutigen Gemeinderat stellt I. E. einen Interessenskonflikt dar. Mit Einverständnis von Stadträtin Koch erfolgt eine Beratung über Ihren Antrag zu Beginn des in Rede stehenden Tagesordnungspunktes.

Seitens der Verwaltung wird auf die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.03.2016 verwiesen. Soweit und solange der Oberbürgermeister und etwaige Stadträtinnen/-räte als entsandte Vertreterinnen/Vertreter der Gemeinde wirken und hieran bei Ortskundigen keinen vernünftigen Zweifel bestehen, liegt keine Befangenheit vor.

Nach ausführlicher Aussprache stellt Oberbürgermeister Pelgrim die Frage, ob eine Befangenheit seiner Person für die heutige Beratung zum TOP 2 gesehen wird, zur Abstimmung: 4 Ja-Stimmen,  22 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen.
D.h. eine Befangenheit wird von der Mehrheit des Gremiums nicht gesehen. 

 

I. Ein neues Globe für Schwäbisch Hall

Die Freilichtspiele Schwäbisch Hall gehören mit ihrer Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten zu den großen renommierten Theaterfestspielen in Deutschland und sind die größten Theaterfestspiele in Baden-Württemberg. Im Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre wurden ca. 67.500 Besucher erreicht.

Maßgeblich für diese ausstrahlende Entwicklung war – neben der konzeptionellen Fortentwicklung des Theaterangebots auf der Treppe – die Etablierung einer zweiten Spielstätte der Freilichtspiele in Form eines Globe Theaters im Jahr 2000 anlässlich des 75-jährigen Bestehens. Besucherzahlen im Globe Theater lagen in den vergangenen 5 Jahren bei durchschnittlich 19.500 Besuchern.

In den vergangenen Spielzeiten 2015 und 2016 konnten jeweils zudem Einnahmehöchst-stände und Jahresüberschüsse als Rücklage für den Theaterneubau erzielt werden.

Mit der Beschlussfassung über den Neubau einer zweiten Spielstätte tragen Stadt und Freilichtspiele dieser Entwicklung Rechnung. Gleichzeitig entspricht die Beschlussfassung der Zielformulierung im „Leitbild Schwäbisch Hall 2025“ vom 30. Sept. 2013 und der darauf aufbauenden inhaltlichen Markenstrategieentwicklung und Positionierung der Stadt als „aufstrebende Kulturstadt für die Region der Weltmarktführer“ (Beschluss des Gemeinderates vom 12.11.2014).

Im „Leitbild Schwäbisch Hall 2025“ wurden diesbezüglich nachfolgende Ziele definiert (Seite 38):

  • „Zusätzliches Theaterangebot der Freilichtspiele in den Wintermonaten ausbauen“,
  • „Neubau des Globe-Theaters bzw. ganzjährig bespielbares Theater jenseits des Neubausaals“.

Städtebaulich wurden nach einem umfangreichen Diskussionsprozess – unter Hinzuziehung externer fachlicher Expertise – auf Basis des Vorschlags der Hochbauverwaltung ein Neubau eines „Neuen Globe-Theaters“ im Sommer 2016 beschlossen und der von den Freilichtspielen beantragte Zuschuss in Höhe von 4 Mio. € freigegeben. Insgesamt wurde aufgrund einer vom Hochbauamt mit den Freilichtspielen vorgenommenen Vorplanung von einem Herstellungsaufwand in Höhe von 5,2 Mio € ausgegangen.

 

II. Kostenentwicklung

Entsprechend der Beschlussfassung im GR vom 22. Juni 2016 wurden die Planungen des „Neuen Globe-Theaters“ fortgesetzt, Fachplaner für Tragwerk, Architektur, Gebäudetechnik, Bühnentechnik, Akustik- und Bauphysik wurden beauftragt, Boden- und Infrastrukturuntersuchungen auf dem Unterwöhrd vorgenommen. Ebenso wurden die notwendigen Antragsunterlagen für eine baurechtliche Genehmigung erarbeitet sowie Ausschreibungsverzeichnisse für den Rohbau erstellt und die entsprechende Submission durchgeführt.

Ferner erfolgte nach Ende der Festspielsaison 2016 im Lichte des sich zwischenzeitlich ergebenen Intendantenwechsels eine Überprüfung der bisherigen Planungen aus Sicht der Theaterverantwortlichen. Aus dieser erneuten Betrachtung ergaben sich sinnvolle Änderungs- und Ergänzungsplanungen, z. B. über den Einsatz von Bühnentechnik, Größe der Hubbühne, seitliche Beleuchterbrücken, Verdunkelungsmöglichkeit sowie der Sichtachsen innerhalb des Theaters.

Auch wurde dabei festgestellt, dass die zuvor eingeplanten Pauschalmittel in Höhe von ca. 200.000 € für die Bühnentechnik bei weitem nicht den Anforderungserfordernissen eines dauerhaften Theaterbetriebs entsprachen.

Allerdings wurde darauf bereits in der Stellungnahme vom Fachbeirat im BPA und im GR im Februar 2016 mit Blick auf alle damals vorgelegten Theaterplanungen hingewiesen (Anlage 1 Stellungnahme Fachbeirat).

Auch ergaben sich aufgrund der durch die Fachplaner gewonnenen Erkenntnisse neue baukonstruktive Anpassungen, Anpassungen an die Gebäudetechnik, an Akustik und Schallschutz. In diesem Zusammenhang wurde auch die heizbare Raumhülle in den Umgang ausgedehnt. Damit konnte das ganze Gebäude frostfrei gehalten werden. Eine Forderung die vom Bühnentechnikplaner zum Schutz der elektronischen Bauteile vorausgesetzt wurde. Diese Maßnahme brachte umgekehrt auch eine deutliche Verbesserung des Schallschutzes nach außen und innen, nicht nur während der Vorstellungen, sondern auch in den Pausen.

Ebenso wurde eine weitere Optimierung der Sichtachsen vorgenommen, aus der sich einerseits eine Verringerung der Sitzplatzzahlen, andererseits eine Verschiebung der Sitzplätze zwischen dem ersten und zweiten Rang ergaben. Gleichzeitig führt diese Veränderung jedoch nicht zu einer Verschlechterung der betriebswirtschaftlichen Einnahmesituation (siehe Anlage 2).

Durch die vorgenommenen Anpassungen, insbesondere im Rahmen der Bühnentechnik und den damit verbundenen Stromkosten muss, – ohne Abschreibung und Finanzierungskosten – mit betrieblichen Mehrausgaben in Höhe von ca. 20.000,- € jährlich gerechnet werden. Diese werden allerdings durch verbesserte Sponsoring-Partnerschaften mehr als ausgeglichen (siehe Anlage 2).

Im Hinblick auf die Baukostenentwicklung zeichnen sich – neben den Mehrkosten aufgrund vorgenommener Planungsänderungen (denkmalgeschützte Kochermauer, Bodenbeschaffenheit, erhöhter Aufwand für Baustellenbetrieb, Raumakustik, konstruktiver Schallschutz an der Fassade) in Höhe von ca. 750.000 €, für den Dauerbetrieb notwendige Ausstattungsergänzungen ca. 700.000 € – auch baukonjunkturelle Kostensteigerungen in Höhe von ca. 500.000 € ab.
Auch wurden Kosten für die äußere Erschließung wie Trafostation, Strom- und Technikanschlüsse für den Festbetrieb auf dem Unterwöhrd mit in die Planungen aufgenommen. Ca. 70.000 € entfallen davon nicht auf die Nutzung des Globe Theaters.

Aus Sicht der Verwaltung gehören diese Kosten zu den Aufgaben der Stadt Schwäbisch Hall und sind in die Freiraumplanungen für Biergarten, Platznutzung, Umgestaltung des Unterwöhrds haushaltstechnisch aufzunehmen. Der bisherige Haushaltsansatz für die Platzgestaltung beträgt 200.000 € für das Haushaltsjahr 2017 sowie weitere 100.000 € für das Haushaltsjahr 2018.

In der Summe erhöht sich der gesamte Kostenrahmen auf ca. 7,5 Mio. €. Durch Verzicht auf einzelne Ausrüstungsinvestitionen – Elektroinstallation Einzelleuchten, Sanitärinstallation, Heizung (ca. 65.000 €) sowie die Zurückstellung des Ausbaus bei Bühnentechnik (ca. 35.000 €), Videotechnik (ca. 30.000 €), Hubpodium (100.000 €), Verdunkelung (ca. 70.000 €) – (siehe Anlage 3) ließe sich eine, zum Teil temporäre, Kostenreduktion um ca. 300.000 ,- € herbeiführen. Da diese Änderungen allerdings zu zusätzlichen Aufwendungen und Verschlechterungen der Betriebsabläufe führen, möchten die Freilichtspiele an den bisherigen Planungen im Bereich Bühnentechnik und Verdunkelung festhalten.

Für die Erstellung der Planunterlagen sowie für umfangreiche Untersuchungen wurden bisher ca. 350.000 € verausgabt.

 

III. Nutzungskonzept „Neues Globe Theater“

Vom Gemeinderat wurde in der vergangenen Sitzung ein vorläufiges Nutzungskonzept für das neue Globe Theater außerhalb der Festspielzeit gewünscht. Dieses Konzept ist der Sitzungsvorlage als Anlage 4 beigefügt.

Dabei ist nach heutiger Planung von einer Gesamtnutzungsdauer von 262 Tagen auszugehen, davon 122 Tage außerhalb der Festspielzeit.

Nutzungstage gesamt:

262 Tage

 

davon:

1. Belegungstage in der Sommerspielzeit

Proben und Aufführungen (Mitte April – Ende August)

140 Tage

 

2. Projektierte Belegungstage außerhalb der Sommerbespielung durch FLS

Gastspiele und Eigenproduktionen

12 Tage

Proben für Eigenproduktion

24 Tage

Nutzung der Außenbühne für öffentliche Konzerte
(Sonntagskonzerte)

6 Tage

Gastvermietungen
(Unternehmensveranstaltungen / Vernissagen / Lesungen etc. )

6 Tage

Jugendtheaterfestival

7 Tage

Jugendclub / Bürgertheater (Aufführungen und Proben)

10 Tage

Konzerte innen

6 Tage

Belegung der Außenbühne für städtische Feste
(Pfingst- / Sommernachtsfest)

5 Tage

2 Kooperationsprojekte mit freien Gruppen aus dem Bereich Körpertheater / Tanz / Sprechtheater mit Proben in Schwäbisch Hall
(Förderung z.B. durch den Fonds „Doppelpass“ der Kulturstiftung des Bundes)

46 Tage

Gesamte Belegung außerhalb der Sommerbespielung durch die FLS

122 Tage

Unter Abwägung aller Tatbestände hält die Verwaltung die ausgearbeiteten Planungen auch als Zeichen des öffentlichen Bauens für sinnvoll und angemessen und empfiehlt dem Gemeinderat zur Abfederung der baukonjunkturellen Kostensteigerung eine Anhebung des Zuschusses um 500.000 € sowie die Übernahme einer Ausfallbürgschaft bis zu 1 Mio. €. Aus Sicht der Freilichtspiele wäre eine darüber hinausgehende Bezuschussung wünschenswert. Die Beratungen des Kuratoriums der Freilichtspiele dazu finden unmittelbar vor Sitzungsbeginn am 6. März 2017 statt.

Anlage 1: Stellungnahme Fachbeirat
Anlage 2: Einnahme- und betriebskostenfortschreibung Globe Theater
Anlage 3: Kostenreduzierende Maßnahmen
Anlage 4: Nutzungskonzept "Neues Globe Theater
Anlage 5: Beschlussvorlage Freilichtspiele Schwäbisch Hall e. V.

Beschluss:

- Antrag der CDU-Fraktion -

Die CDU-Fraktion beantragt, zunächst alle wesentlichen Gewerke auszuschreiben, um Kostensicherheit zu erhalten. Verbunden ist hiermit in der Konsequenz eine Aufhebung der Ausschreibung für den Rohbau, da nach Ansicht der Verwaltung eine weitere Verlängerung der Option sich als schwierig gestalten dürfte.

Nach ausführlicher Aussprache stellt Oberbürgermeister Pelgrim die Ausschreibung aller Gewerke und die Aufhebung aller bestehenden Gewerke zur Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
D.h. der Antrag wurde abgelehnt.


- Antrag Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. -

Das Kuratorium der Freilichtspiele Schwäbisch Hall e.V. beantragt, bei der Stadt Schwäbisch Hall eine Erhöhung des Investitionszuschusses für das Neue Globe um 1,5 Mio. Euro auf 5,5 Mio. Euro.
Abstimmung: 8 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Somit ist dieser Antrag abgelehnt.
 

- Antrag der Verwaltung -

  • Als Ausgleich für die baukonjunkturellen Kostensteigerungen stimmt der Gemeinderat der Anhebung des Zuschusses um 500.000 € auf 4,5 Mio. € sowie der Übernahme einer Ausfallbürgschaft von bis zu 1 Mio. € zu.
     
  • Die Kosten für die äußere Erschließung (Stromversorgung sowie Elektro- und Medienanschlüsse im Platzbereich) werden in Höhe von ca. 70.000 € von der Stadt getragen (Haushaltsposition „Neugestaltung  des Umfeldes beim neuen Globe-Theater auf dem Unterwöhrd“). Haushaltsmittel 2017 200.000 € und 2018 100.000 €.

(19 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen)
Somit ist diesem Antrag zugestimmt.

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