§ 10 - Übertragung der Ballspielhalle Sulzdorf, Ladestraße 15 auf den TSV Sulzdorf e.V. (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 19. Dezember 2017, 12:09 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Durch Übernahme des Erbbaurechts von den Geschwistern Bahmer im August 2015 wurde die Ballspielhalle Sulzdorf, Ladestraße 15 übernommen (VFA vom 04.05.2015, § 110 nö und Gemeinderat vom 18.05.2015, § 123 nö).
Anschließend wurden mehrere Gespräche, insbesondere mit dem Vorstand des TSV Sulzdorf, Herrn Karl-Ulrich Metzger, über die künftige Nutzung der Ballspielhalle geführt.

Die Verwaltung kann sich eine Übertragung der Ballspielhalle zum symbolischen Preis von 1 € auf den TSV Sulzdorf e. V. vorstellen, wenn dieser sich gleichzeitig verpflichtet, die Halle zu sanieren. Für diese Sanierung erhält der TSV Sulzdorf einen einmaligen Zuschuss in Höhe der im städtischen Finanzhaushalt 2016 für die Sanierung der Ballspielhalle veranschlagten Mittel von 350.000 € als Festbetrag. Den übersteigenden Betrag muss der TSV Sulzdorf selbst finanzieren. Hierzu stehen ihm auch die Förderprogramme des WLSB zur Verfügung.

Die Grenzziehung erfolgt in Abstimmung mit dem TSV Sulzdorf, der Abteilung Stadtplanung und dem Baurechtsamt analog der Bildung des Erbbaugrundstückes für das Vereinsheim, Flurstück 1154/2 Ladestraße 13.

Das Nutzungs-/Belegungskonzept des TSV Sulzdorf e.V. liegt bei. Eine Ergänzung mit weiteren Belegungen ist angekündigt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich bei der Halle um keine Veranstaltungsstätte im baurechtlichen Sinne handelt.

Entsprechend des Beschlusses des Gemeinderats vom 26.07.2017 zu den Sportförderrichtlinien wird für vereinseigene ausschließlich sportlich genutzte Hallen und Räume eine jährliche Zuwendung der Stadt Schwäbisch Hall von 5 €/qm (Nettosportfläche) bezahlt (Punkt 4.6.4); der TSV Sulzdorf e. V. erhält somit einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss in Höhe von 6.000 €.

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Hallenbelegung TSV Sulzdorf
Anlage 3: Mail WLSB (nö)

Beschluss:

Der Übertragung der Ballspielhalle Sulzdorf, Ladestraße 15 an den TSV Sulzdorf e.V. zu den im Sachvortrag dargestellten Bedingungen wird zugestimmt.
(einstimmig -29)

Meine Werkzeuge