§ 7 - Entwicklungszwischenbericht Musikschule (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Oktober 2013 wurde das Entwicklungskonzept der städtischen Musikschule verab­schiedet. Der Zwischenbericht der Musikschulleitung (Anlage) dokumentiert den Stand und die Umsetzung der Eckpunkte des Entwicklungskonzepts und benennt weitere Ausbau­potenziale.

Die Gesamtschülerzahl wurde auf aktuell 714 gesteigert (+ 18,5%). Über­proportional gestiegen sind die Schülerzahlen im Elementarbereich (+ 46,7%). Das Instrumental- und Vokalunterrichtsangebot wurde durch neue Fächer und Lehrkräfte weiter entwickelt, die Kooperationen mit Tageseinrichtungen und Schulen ausgebaut, die Ensembletätigkeit gestärkt und die innere Organisation der Musikschule entwickelt. Der Anteil des 30-Minuten-Unterrichts konnte deutlich gesteigert werden (+ 48%) und macht aktuell bereits 50 % des Gesamtunterrichts aus. Die Erfolgsbilanz bei „Jugend musiziert“ (Anlage) dokumentiert den guten Leistungsstand und das hohe Niveau der Arbeit der städtischen Musikschule und zeigt, dass der Ausbau des Angebots in der Breite keineswegs zu Lasten der Qualität in der Spitze führt. 

Die Musikschulsatzung wurde in Abstimmung mit dem Elternbeirat inhaltlich ergänzt und redaktionell überarbeitet. Die Gebührenordnung wurde neu gegliedert, neue Produkte aufgenommen und die Unterrichtsgebühren mit 7% moderat angehoben, nachdem sie zuvor mehr als fünf Jahre unverändert geblieben waren. Deutlich gestärkt wurde die familienfreundliche Grundausrichtung der Musikschule. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig die Musikschule, so wird auf Antrag jedem Geschwisterkind eine Ermäßigung um 25% gewährt. Neu eingeführt wurden das Begabtenstipendium und die Ermäßigung für das zweite Unterrichtsfach. In der Prognose zeichneten sich dadurch Mindereinnahmen in Höhe von ca. 45.000 € (Anlage Geschwisterermäßigung) sowie Mehrausgaben von rund 35.000 € ab. Enthalten darin sind die Ausgaben für die Neuregelung der der außerunterrichtlichen Zusatztätigkeiten. Dies umfasst die Teilnahme der Honorarkräfte an den Lehrerkonferenzen, an Fachgruppensitzungen und an Vorspielen; diese sind wichtige Voraussetzungen für die Qualitätsentwicklung der Musikschule. Im Gegensatz zu den Lehrkräften mit TVöD-Vertrag sind diese zusätzlichen Tätigkeiten nicht mir dem Honorar für die geleisteten Unterrichtsstunden abgedeckt, sondern müssen zusätzlich bezahlt werden.

Um den Anstieg des Abmangel zu begrenzen, wurde von der Musikschulleitung ein Maßnahmen­paket auf den Weg gebracht mit einem besonderen Fokus auf:

  • Optimierung und Ausbau des Elementarbereichs
  • Intensivierung der Kooperation mit Schulen
  • Neuregelung der außerunterrichtlichen Zusatztätigkeiten
  • Verschiebung der im Haushaltsplan vorgesehenen Erhöhung der Honorarsätze für Honorarkräfte um sechs Monate
  • Erhöhung der Unterrichtsgebühren zum Schuljahr 2017/2018 (gemäß Satzung)

Durch diese Maßnahmen soll das prognostizierte Defizit am Jahresende auf unter 50.000 € reduziert werden.
Darüber hinaus wird in der Strukturkommission berichtet.

Anlage 1: Geschwisterermäßigung
Anlage 2: Entwicklungsbericht

Beschluss:

Kenntnisnahme 

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