§ 3 - Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Kindergartenbedarfsplan für die Zeit September 2013 bis Dezember 2014 wurde am 15.05.2013 vom Gemeinderat beschlossen. Die Fortschreibung des Bedarfsplans für den Zeitraum Januar 2015 bis Dezember 2017 steht an.

Alle Träger wurden angeschrieben und um Stellungnahmen, Änderungen und evtl. Anträge zur Fortschreibung gebeten (bis 09. März 2015).

Es ist vorgesehen, den Bedarfsplanentwurf am 08. Juni 2015 im BSSK vorzustellen und am 01. Juli 2015 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Vorrangige Aufgabe der Stadt Schwäbisch Hall bleibt es, den Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Alter von eins bis sechs Jahren zu gewährleisten.

Der kontinuierliche Ausbau der Platzkapazitäten im Krippenbereich und in altersgemischten Gruppen hat bisher den Rechtsanspruch zum 01.08.2013 auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr erfüllt. Die Betreuungsquote liegt zur Zeit bei 39,5%.

Durch die zentrale Info- und Vormerkstelle für Kinder unter drei Jahren beim Fachbereich Jugend, Schule und Soziales kann eine konkrete Planungsstruktur im U3-Bereich vorgenommen werden. Doppelanmeldungen werden verhindert. Seit Einführung am 01. August 2015 wurden 348 Anmeldungen und Anfragen bearbeitet. Aktuell erhalten alle vorgemerkten Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz.

Schwerpunkt in der Fortschreibung werden die Wohngebiete auf dem Teurershof, „Breiteich“, Gottwollshausen und Hessental sein.

Beschluss:

Kenntnisnahme

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