§ 3 - Bebauungsplanung für den Bereich Auwiese; hier: Information über den Planungsstand (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. Oktober 2008, 07:22 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Stadt beabsichtigt im Bereich der jetzigen Sportflächen in der Auwiese Flächen für eine Wohnbebauung zu erschließen. Die vorgesehene Abgrenzung wurde in die aktuelle 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes aufgenommen.

Die HGE wird im Frühjahr 2009 für den städtebaulichen Entwurf einen eingeladenen Wettbewerb für Architekten, unter Beteiligung von Landschaftsarchitekten, durchführen. Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Ausschreibungsunterlagen, d.h. Zielkatalog und städtebauliche Rahmenbedingungen, Benennung des Preisgerichtes etc. erarbeitet und mit der Architektenkammer abgestimmt. Eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Bearbeitung war die Frage der zukünftigen Nutzung der Sportflächen, die zum Teil bei Hochwasser überflutet sind, obwohl sie nicht als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen sind.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung von Seiten der Fachbehörden für dieses Vorhaben ist davon abhängig, dass ein vollständiger wasserwirtschaftlicher Ausgleich der Inanspruchnahme überfluteter Bereiche möglich ist. Von Seiten der Verwaltung wurde hierzu das Planungsfachbüro Geitz & Partner, die sich auf dererlei Fragen spezialisiert haben, eingeschaltet. Das Büro bestätigt die Möglichkeit eines vollständigen wasserwirtschaftlichen Auslgeichs und zeigt noch weitere Maßnahmen der ökologischen Aufwertung des Kochers und der Optimierung der Abschlussverhältnisse in der dazugehörigen Aue auf. Die hiermit verbundenen Möglichkeiten wurden mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden bereits diskutiert. Die wasserwirtschaftlichen Fachbehörden bestätigten die Untersuchung des Büros Geitz & Partner und signalisierten eine deutliche Zustimmung zu dem Projekt.

Von Seiten der Wasserwirtschaft wird zur Klärung der Hochwasserproblematik eine detaillierte zweidimensionale hydrodynamische Modellrechnung gewünscht. Eine derartige Ausarbeitung kann vom Institut für Wasserbau an der Uni Stuttgart durchgeführt werden. Sie beinhaltet dann auch Aussagen über die Abschlussverhältnisse des Kochers bis einschließlich der Ortslage Gelbingen. Diese Untersuchung wird im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens eine grundlegende Rolle spielen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die fachlichen Fragen hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der Überschwemmungsgebiete durch entsprechende Ausgleichsplanungen vollständig beantwortet werden konnten. Von Seiten der Verwaltung wird erwartet, dass das Bebauungsplanverfahren erheblich vereinfacht wird.

Anlage: Stellungnahme Landratsamt

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