§ 6 - "Save Me"-Kampagne - eine Stadt sagt Ja!; hier: Aufnahme von 0,1 % der Bevölkerung an Flüchtlingen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. Juli 2012, 13:40 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Millionen schutzbedürftiger Flüchtlinge befinden sich in einer ausweglosen Lage. Die internationale Gemeinschaft ist gefordert, selbst meist arme und strukturell überforderte Ersatzzufluchtsländer mit der Aufnahme von Flüchtlingen nicht alleine zu lassen. Vor diesem Hintergrund hält der hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen UNHCR eine Ausweitung der verfügbaren Neuansiedlungskapazitäten für dringend erforderlich.

Ziel der „Save me“ Kampagne ist es, die Gesellschaft und Politik für die Forderung nach einer kontinuierlichen Flüchtlingsaufnahme (Resettlement) zu gewinnen, also zu erreichen, dass Deutschland jährlich ein bestimmtes Kontingent von Flüchtlingen aus unhaltbaren Situationen rettet und dauerhaft integriert. Erfolgten Flüchtlingsaufnahmen in der Bundesrepublik bisher eher punktuell (z.B. die Aufnahmen von Flüchtlingen aus dem Irak 2009), haben die Innenminister von Bund und Ländern mit einem Beschluss vom 9. Dezember 2011 den dauerhaften Einstieg Deutschlands in ein kontinuierliches Flüchtlingsaufnahmeprogramm beschlossen. Damit ist eine der Kernforderungen der „Save-me“ Kampagne erfüllt. Anliegen der Kampagne ist es nunmehr, das von der Konferenz der Innenminister festgelegte Kontingent von 300 Personen / Jahr deutlich zu erhöhen. Hierzu sollen Kommunen Ihre Bereitschaft zur Aufnahme weiterer Flüchtlinge signalisieren.

Die Aufnahme von Flüchtlingen richtet sich nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und ist von der Asylgewährung grundsätzlich zu unterscheiden. Die Zuteilung der Flüchtlinge nach Erstaufnahme erfolgt allerdings analog anhand von festen Schlüsseln auf die letztlich für die Unterbringung zuständigen Landkreise. Das statistische Landesamt gibt die Anzahl der „Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ für den Landkreis Schwäbisch Hall und das Jahr 2010 mit 231 Personen an (2009: 160 Personen). In der Stadt Schwäbisch Hall hält der Landkreis hierfür die Immobilien Steinbeisweg 62 und Johanniterstraße 1 vor. Angaben über die Anzahl von aufgenommenen Flüchtlingen liegen nicht vor.

Die Frauenakademie hat sich mit dem Thema der Flüchtlingsproblematik befasst und bittet um Unterstützung in Form einer Beteiligung der Stadt an der „Save me“-Kampagne. Vorschlag ist die Aufnahmen von 35 Flüchtlingen jährlich, das entspräche ca. 0,1% der Bevölkerung. Vertreterinnen der Frauenakademie sind zur Sitzung eingeladen und werden über die Initiative berichten.

Aus Sicht der Verwaltung, kann die Stadt Schwäbisch Hall mangels Zuständigkeit für die Unterbringung aber lediglich moralische, nicht aber materielle Unterstützung leisten.

Beschluss:

  1. Die Stadt Schwäbisch Hall begrüßt die „Save-me“ Kampagne von Pro Asyl, Amnesty International und anderen Organisationen und unterstützt die Bemühungen der Initiativen, das vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) eingerichtete Programm „Resettlement“ auch in der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen und auszuweiten.
     
  2. Die Stadt Schwäbisch Hall fordert die Bundesregierung daher auf, das in der Innenministerkonferenz vom Dezember 2011 beschlossene Aufnahmekontingent für die nächsten drei Jahre von 300 Personen pro Jahr deutlich zu erhöhen und die für den Integrationsprozess notwendigen Mittel bereitzustellen. Hierfür erklärt sich die Stadt Schwäbisch Hall zu einer jährlichen Aufnahme von 35 Flüchtlingen bereit. Und fordert den Landkreis auf, bei Erhöhung der Aufnahmekapazitäten entsprechend tätig zu werden.
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