16301709/meetingminutes/25860700/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht f&uuml;r das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellt (Anlage). Der Bericht zur &ouml;rtlichen Pr&uuml;fung durch den Fachbereich Revision zur endg&uuml;ltigen Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung durch den Gemeinderat steht noch aus. Die Pr&uuml;fung erfolgt in den n&auml;chsten Monaten.</p>
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Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht f&uuml;r das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellt. Der Bericht zur &ouml;rtlichen Pr&uuml;fung durch den Fachbereich Revision zur endg&uuml;ltigen Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung durch den Gemeinderat steht noch aus. Die Pr&uuml;fung erfolgt in den n&auml;chsten Monaten.</p>
 
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Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte 2016</p>
 
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte 2016</p>
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Dies entspricht einer &Uuml;berdeckung von 11,49 Prozent.</p>
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Dies entspricht einer &Uuml;berdeckung von 11,49 Prozent.</div>
 
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F&uuml;r das Betriebsergebnis und die Kosten&uuml;berdeckung sind folgende Tatsachen ausschlaggebend:</p>
 
F&uuml;r das Betriebsergebnis und die Kosten&uuml;berdeckung sind folgende Tatsachen ausschlaggebend:</p>
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Die Erl&ouml;se / Ertr&auml;ge waren insgesamt h&ouml;her wie geplant. Die Erl&ouml;sarten (Aufl&ouml;sung der Zusch&uuml;sse und Abwasserbeitr&auml;ge, Personalkosteners&auml;tze und sonstige Erl&ouml;se) liegen unter den Planans&auml;tzen (- 146.024,09 &euro;). Die Abwassergeb&uuml;hren (Schmutzwassergeb&uuml;hren und Niederschlagswassergeb&uuml;hren) waren insgesamt um 959.448,08 &euro; h&ouml;her als der Planansatz.<br />
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Die Erl&ouml;se/Ertr&auml;ge waren insgesamt h&ouml;her wie geplant. Die Erl&ouml;sarten (Aufl&ouml;sung der Zusch&uuml;sse und Abwasserbeitr&auml;ge, Personalkosteners&auml;tze und sonstige Erl&ouml;se) liegen unter den Planans&auml;tzen (- 146.024,09 &euro;). Die Abwassergeb&uuml;hren (Schmutzwassergeb&uuml;hren und Niederschlagswassergeb&uuml;hren) waren insgesamt um 959.448,08 &euro; h&ouml;her als der Planansatz.<br />
 
Die versiegelten Fl&auml;chen der privaten Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mer waren gr&ouml;&szlig;er als angenommen. Die bezogene Frischwassermenge von den Stadtwerken Schw&auml;bisch Hall war um 252.276 cbm h&ouml;her als angenommen.</p>
 
Die versiegelten Fl&auml;chen der privaten Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mer waren gr&ouml;&szlig;er als angenommen. Die bezogene Frischwassermenge von den Stadtwerken Schw&auml;bisch Hall war um 252.276 cbm h&ouml;her als angenommen.</p>
 
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Die Aufwendungen waren um 302.048,35 &euro; (- 3,83 Prozent) geringer als die geplanten Ans&auml;tze. Beim Materialaufwand, den Personalkosteners&auml;tzen und dem Zinsaufwand sind die Aufwendungen geringer als geplant. Mit der personellen Verst&auml;rkung der Abteilung Abwasserbeseitigung durch einen weiteren Ingenieur in 2015 erh&ouml;hte sich der Personalaufwand. Mit der Umschuldung von bestehenden Darlehen verringerten sich die Zinsbelastungen von 2015 gegen&uuml;ber 2016 nochmals um 132.921,69 &euro;.</p>
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Die Aufwendungen waren um 302.048,35 &euro; (- 3,83 %) geringer als die geplanten Ans&auml;tze. Beim Materialaufwand, den Personalkosteners&auml;tzen und dem Zinsaufwand sind die Aufwendungen geringer als geplant. Mit der personellen Verst&auml;rkung der Abteilung Abwasserbeseitigung durch einen weiteren Ingenieur in 2015 erh&ouml;hte sich der Personalaufwand. Mit der Umschuldung von bestehenden Darlehen verringerten sich die Zinsbelastungen von 2015 gegen&uuml;ber 2016 nochmals um 132.921,69 &euro;.</p>
 
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Eine Kosten&uuml;berdeckung ist wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (innerhalb von 5 Jahren) im Wirtschaftsjahr der Entstehung nach &sect; 249 Abs. 1 HGB &uuml;ber die Gewinn- und Verlustrechnung einer Geb&uuml;hrenausgleichsr&uuml;ckstellung aufwandswirksam zuzuf&uuml;hren und beim sp&auml;teren Ausgleich (Einstellung in die einem Geb&uuml;hrenbeschluss zugrundeliegende Geb&uuml;hrenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss) erfolgswirksam wieder aufzul&ouml;sen.</p>
 
Eine Kosten&uuml;berdeckung ist wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (innerhalb von 5 Jahren) im Wirtschaftsjahr der Entstehung nach &sect; 249 Abs. 1 HGB &uuml;ber die Gewinn- und Verlustrechnung einer Geb&uuml;hrenausgleichsr&uuml;ckstellung aufwandswirksam zuzuf&uuml;hren und beim sp&auml;teren Ausgleich (Einstellung in die einem Geb&uuml;hrenbeschluss zugrundeliegende Geb&uuml;hrenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss) erfolgswirksam wieder aufzul&ouml;sen.</p>
 
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Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorl&auml;ufige Ergebnis bekannt.</p>
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Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorl&auml;ufige Ergebnis bekannt. &nbsp;</p>
 
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Anlage: [[Media:173-17_Anlage.pdf{{!}}Jahresabschluss und Lagebericht 2016]]</p>
 
Anlage: [[Media:173-17_Anlage.pdf{{!}}Jahresabschluss und Lagebericht 2016]]</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> regt an, die Verbindlichkeiten Zug um Zug abzubauen. Diese w&uuml;rden die Geb&uuml;hren durch die anfallenden Zinsen erh&ouml;hen. Wenn man gen&uuml;gend Geld habe, sollte man bei den Eigenbetrieben die Schulden ins Visier nehmen. Dies gelte auch f&uuml;r die Friedh&ouml;fe. Hier bestehe die Anregung zu kommunizieren, dass man bei den Abwassergeb&uuml;hren eine Geb&uuml;hrenstabilit&auml;t habe. Es werde von einer Kosten&uuml;berdeckung gesprochen. Man w&uuml;rde sich freuen, wenn die Investitionen im Bereich Abwasser so seien, dass diese mit dem was man einnehme &uuml;bereinstimme.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> k&uuml;ndigt eine Erstellung des Pr&uuml;fberichts bis Dezember an.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> wirft ein, dass in der Sitzungsvorlage ein Beschlussantrag stehe. Es wird angefragt, ob die Vorlage falsch sei.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erl&auml;utert, dass der Jahresabschluss noch nicht gepr&uuml;ft sei. Es handle sich in heutiger Sitzung um eine Kenntnisnahme.</p>
 
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Der Jahresabschluss 2016 wird dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben.<br />
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Der Jahresabschluss 2016 wird dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Nach Vorlage des Pr&uuml;fungsberichts vom Fachbereich Revision erfolgt die Beschlussfassung.<br />
Nach Vorlage des Pr&uuml;fungsberichts vom Fachbereich Revision erfolgt die Beschlussfassung.<br />
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(ohne Abstimmung)<br />
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[[Category:Startdate|2017-07-26]]
 
[[Category:Startdate|2017-07-26]]

Aktuelle Version vom 22. November 2017, 09:31 Uhr

Sachvortrag:

Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 aufgestellt. Der Bericht zur örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur endgültigen Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung durch den Gemeinderat steht noch aus. Die Prüfung erfolgt in den nächsten Monaten.

Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte 2016

Erlöse und Erträge von

8.454.423,99 €

und Aufwendungen in Höhe von

7.582.951,65

Daraus ergibt sich eine Kostenüberdeckung von

871.472,34 €.

 
Dies entspricht einer Überdeckung von 11,49 Prozent.

Für das Betriebsergebnis und die Kostenüberdeckung sind folgende Tatsachen ausschlaggebend:

  1. Im Wirtschaftsplan war ein Defizit in Höhe von 244.000 € geplant. Das tatsächliche Ergebnis fällt positiv aus. Die Kostenüberdeckung beträgt 871.472,34 €.

  2. Die Erlöse/Erträge waren insgesamt höher wie geplant. Die Erlösarten (Auflösung der Zuschüsse und Abwasserbeiträge, Personalkostenersätze und sonstige Erlöse) liegen unter den Planansätzen (- 146.024,09 €). Die Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren) waren insgesamt um 959.448,08 € höher als der Planansatz.
    Die versiegelten Flächen der privaten Grundstückseigentümer waren größer als angenommen. Die bezogene Frischwassermenge von den Stadtwerken Schwäbisch Hall war um 252.276 cbm höher als angenommen.

  3. Die Aufwendungen waren um 302.048,35 € (- 3,83 %) geringer als die geplanten Ansätze. Beim Materialaufwand, den Personalkostenersätzen und dem Zinsaufwand sind die Aufwendungen geringer als geplant. Mit der personellen Verstärkung der Abteilung Abwasserbeseitigung durch einen weiteren Ingenieur in 2015 erhöhte sich der Personalaufwand. Mit der Umschuldung von bestehenden Darlehen verringerten sich die Zinsbelastungen von 2015 gegenüber 2016 nochmals um 132.921,69 €.

Der Gewinnvortrag bis 2013 in Höhe von 633.633,15 € wurde mit Abschluss der Jahresergebnisses 2015 und den gebührenrechtlichen Ergebnisermittlungen bis 2014 umgebucht und als Allgemeine Rücklage im Eigenbetrieb ausgewiesen.

Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung für 2016 wird an das Unternehmen Allevo in Auftrag gegeben. Die Entscheidung über die Verwendung der Kostenüberdeckung und deren Verwendung soll bei der nächsten Gebührenkalkulation erfolgen.

Eine Kostenüberdeckung ist wegen zwingender Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (innerhalb von 5 Jahren) im Wirtschaftsjahr der Entstehung nach § 249 Abs. 1 HGB über die Gewinn- und Verlustrechnung einer Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zuzuführen und beim späteren Ausgleich (Einstellung in die einem Gebührenbeschluss zugrundeliegende Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss) erfolgswirksam wieder aufzulösen.

Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorläufige Ergebnis bekannt.  

Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht 2016

 

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt regt an, die Verbindlichkeiten Zug um Zug abzubauen. Diese würden die Gebühren durch die anfallenden Zinsen erhöhen. Wenn man genügend Geld habe, sollte man bei den Eigenbetrieben die Schulden ins Visier nehmen. Dies gelte auch für die Friedhöfe. Hier bestehe die Anregung zu kommunizieren, dass man bei den Abwassergebühren eine Gebührenstabilität habe. Es werde von einer Kostenüberdeckung gesprochen. Man würde sich freuen, wenn die Investitionen im Bereich Abwasser so seien, dass diese mit dem was man einnehme übereinstimme.

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt eine Erstellung des Prüfberichts bis Dezember an.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass in der Sitzungsvorlage ein Beschlussantrag stehe. Es wird angefragt, ob die Vorlage falsch sei.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass der Jahresabschluss noch nicht geprüft sei. Es handle sich in heutiger Sitzung um eine Kenntnisnahme.

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2016 wird dem Gemeinderat vorab zur Kenntnis gegeben. Nach Vorlage des Prüfungsberichts vom Fachbereich Revision erfolgt die Beschlussfassung.
(ohne Abstimmung)

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