6138423/meetingminutes/7000886/paragraph

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im Namen meiner Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen bitte ich Sie, das Thema TTIP auf die Tagesordnung der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung zu setzen und &uuml;ber unten stehenden Beschlussantrag, den wir vom B&uuml;ndnis gegen TTIP im Landkreis Schw&auml;bisch Hall &uuml;bernehmen, abstimmen zu lassen.&nbsp;<br />
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Im Namen der Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen wird gebeten, das Thema TTIP auf die Tagesordnung der n&auml;chsten Gemeinderatssitzung zu setzen und &uuml;ber unten stehenden Beschlussantrag, den die Fraktion B&uuml;ndnis 90/Die Gr&uuml;nen vom B&uuml;ndnis gegen TTIP im Landkreis Schw&auml;bisch Hall &uuml;bernehmen, abstimmen zu lassen.&nbsp;</p>
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Der Gemeinderat m&ouml;ge folgenden Beschluss fassen:</p>
 
Der Gemeinderat m&ouml;ge folgenden Beschluss fassen:</p>
 
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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall lehnt internationale Handels- und Investitions-Abkommen ab, die die kommunale Daseinsvorsorge umfassen. Insbesondere d&uuml;rfen das CETA, TTIP und TiSA nicht die bisher aus gutem Grund nicht liberalisierten Bereiche, wie die &ouml;ffentliche Wasser-Versorgung und Abwasserentsorgung, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der &ouml;ffentlichen Daseinsvorsorge im kulturellen Bereich enthalten. Ferner d&uuml;rfen sie keinen Investorenschutz beinhalten, der die kommunale Definitions- und Gestaltungshoheit, wie sie im Lissabon-Vertrag garantiert wird, einschr&auml;nkt.</li>
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Der Gemeinderat der Stadt Schw&auml;bisch Hall lehnt internationale Handels- und Investitions-Abkommen ab, die die kommunale Daseinsvorsorge umfassen. Insbesondere d&uuml;rfen das CETA, TTIP und TiSA nicht die bisher aus gutem Grund nicht liberalisierten Bereiche, wie die &ouml;ffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der &ouml;ffentlichen Daseinsvorsorge im kulturellen Bereich enthalten. Ferner d&uuml;rfen sie keinen Investorenschutz beinhalten, der die kommunale Definitions- und Gestaltungshoheit, wie sie im Lissabon-Vertrag garantiert wird, einschr&auml;nkt.<br />
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Der OB m&ouml;ge im Namen der Stadt und des Gemeinderats die regionalen Mandatstr&auml;gerinnen und Mandatstr&auml;ger im europ&auml;ischen Parlament, im Bundes- und im Landtag anschreiben und sie auffordern, einem solchen Abkommen nicht zuzustimmen. Insbesondere sollten die Mandatstr&auml;ger darauf dr&auml;ngen, dass die Regelungen zu den sogenannten Schiedsgerichten aus dem bereits mit Canada hinter verschlossenen T&uuml;ren ausgehandelten CETA-Abkommen entfernt werden.</li>
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Der OB m&ouml;ge im Namen der Stadt und des Gemeinderats die regionalen Mandatstr&auml;gerinnen und Mandatstr&auml;ger im europ&auml;ischen Parlament, im Bundes- und im Landtag anschreiben und sie auffordern, einem solchen Abkommen nicht zuzustimmen. Insbesondere sollten die Mandatstr&auml;ger darauf dr&auml;ngen, dass die Regelungen zu den so genannten Schiedsgerichten aus dem bereits mit Canada hinter verschlossenen T&uuml;ren ausgehandelten CETA-Abkommen entfernt werden.<br />
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Der OB m&ouml;ge die Positionierung des Gemeinderats baldm&ouml;glichst dem Bundeswirtschaftsministerium gegen&uuml;ber zum Ausdruck bringen.</li>
 
Der OB m&ouml;ge die Positionierung des Gemeinderats baldm&ouml;glichst dem Bundeswirtschaftsministerium gegen&uuml;ber zum Ausdruck bringen.</li>
 
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<u>Begr&uuml;ndung:</u><br />
 
<u>Begr&uuml;ndung:</u><br />
Auf die problematischen &bdquo;Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge&ldquo; hat der Hauptausschuss des Deutschen St&auml;dtetags in seinem Beschluss am 12.2.2014 in M&uuml;nchen hingewiesen. Die bisher in h&ouml;chstem Ma&szlig;e intransparenten Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und dem US-Handelsbeauftragten zu TTIP sind offensichtlich weit gediehen. Nach den Wahlen zum US-Kongress im November d&uuml;rften die Verhandlungen in eine entscheidende Phase treten. Die bisher nur sp&auml;rlich zur Verf&uuml;gung stehenden Informationen lassen bef&uuml;rchten, dass keinesfalls die Belange der Kommunen Ber&uuml;cksichtigung finden. Insbesondere stellt das beabsichtigte Investorenklagerecht gegen Staaten (investor-state-dispute-settlement: ISDS) vor sogenannten privaten Schiedsgerichten grunds&auml;tzlich die demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens in Frage. ISDS erlaubt allein Investoren wegen sogenannter &bdquo;nicht-tarif&auml;rer Handelshemmnisse&ldquo; Schadenersatzklagen gegen Staaten und Kommunen zu erheben. Klagegr&uuml;nde sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne auf Grund staatlicher Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, etc.<br />
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Auf die problematischen &bdquo;Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge&ldquo; hat der Hauptausschuss des Deutschen St&auml;dtetags in seinem Beschluss am 12.2.2014 in M&uuml;nchen hingewiesen. Die bisher in h&ouml;chstem Ma&szlig;e intransparenten Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und dem US-Handelsbeauftragten zu TTIP sind offensichtlich weit gediehen. Nach den Wahlen zum US-Kongress im November d&uuml;rften die Verhandlungen in eine entscheidende Phase treten. Die bisher nur sp&auml;rlich zur Verf&uuml;gung stehenden Informationen lassen bef&uuml;rchten, dass keinesfalls die Belange der Kommunen Ber&uuml;cksichtigung finden. Insbesondere stellt das beabsichtigte Investorenklagerecht gegen Staaten (investor-state-dispute-settlement: ISDS) vor so genannten privaten Schiedsgerichten grunds&auml;tzlich die demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens in Frage. ISDS erlaubt allein Investoren wegen so genannter &bdquo;nicht-tarif&auml;rer Handelshemmnisse&ldquo; Schadenersatzklagen gegen Staaten und Kommunen zu erheben. Klagegr&uuml;nde sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne auf Grund staatlicher Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, etc.<br />
 
Der zwischenzeitlich bekannt gewordene Text des Schlussentwurfs des CETA-Abkommens mit Kanada best&auml;tigt, dass derartige Klagen nicht vor regul&auml;ren nationalen Gerichten verhandelt werden, sondern vor Sonderschiedsgerichten,&nbsp; deren Urteile v&ouml;lkerrechtlich verbindlich sein sollen und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsm&ouml;glichkeiten gibt.<br />
 
Der zwischenzeitlich bekannt gewordene Text des Schlussentwurfs des CETA-Abkommens mit Kanada best&auml;tigt, dass derartige Klagen nicht vor regul&auml;ren nationalen Gerichten verhandelt werden, sondern vor Sonderschiedsgerichten,&nbsp; deren Urteile v&ouml;lkerrechtlich verbindlich sein sollen und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsm&ouml;glichkeiten gibt.<br />
 
Das gegenw&auml;rtig ebenfalls multilateral verhandelte TiSA-Abkommen bezieht sich ausschlie&szlig;lich auf den Handel mit Dienstleistungen auch der kommunalen Daseinsvorsorge, wie sie hierzulande verstanden wird</p>
 
Das gegenw&auml;rtig ebenfalls multilateral verhandelte TiSA-Abkommen bezieht sich ausschlie&szlig;lich auf den Handel mit Dienstleistungen auch der kommunalen Daseinsvorsorge, wie sie hierzulande verstanden wird</p>
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Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en&nbsp;&nbsp;</p>
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Andrea Herrmann</p>
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2015, 12:54 Uhr

Sachvortrag:

Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird gebeten, das Thema TTIP auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen und über unten stehenden Beschlussantrag, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Bündnis gegen TTIP im Landkreis Schwäbisch Hall übernehmen, abstimmen zu lassen. 

Der Gemeinderat möge folgenden Beschluss fassen:

  1. Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall lehnt internationale Handels- und Investitions-Abkommen ab, die die kommunale Daseinsvorsorge umfassen. Insbesondere dürfen das CETA, TTIP und TiSA nicht die bisher aus gutem Grund nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im kulturellen Bereich enthalten. Ferner dürfen sie keinen Investorenschutz beinhalten, der die kommunale Definitions- und Gestaltungshoheit, wie sie im Lissabon-Vertrag garantiert wird, einschränkt.
     
  2. Der OB möge im Namen der Stadt und des Gemeinderats die regionalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im europäischen Parlament, im Bundes- und im Landtag anschreiben und sie auffordern, einem solchen Abkommen nicht zuzustimmen. Insbesondere sollten die Mandatsträger darauf drängen, dass die Regelungen zu den so genannten Schiedsgerichten aus dem bereits mit Canada hinter verschlossenen Türen ausgehandelten CETA-Abkommen entfernt werden.
     
  3. Der OB möge die Positionierung des Gemeinderats baldmöglichst dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber zum Ausdruck bringen.

Begründung:
Auf die problematischen „Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge“ hat der Hauptausschuss des Deutschen Städtetags in seinem Beschluss am 12.2.2014 in München hingewiesen. Die bisher in höchstem Maße intransparenten Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und dem US-Handelsbeauftragten zu TTIP sind offensichtlich weit gediehen. Nach den Wahlen zum US-Kongress im November dürften die Verhandlungen in eine entscheidende Phase treten. Die bisher nur spärlich zur Verfügung stehenden Informationen lassen befürchten, dass keinesfalls die Belange der Kommunen Berücksichtigung finden. Insbesondere stellt das beabsichtigte Investorenklagerecht gegen Staaten (investor-state-dispute-settlement: ISDS) vor so genannten privaten Schiedsgerichten grundsätzlich die demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens in Frage. ISDS erlaubt allein Investoren wegen so genannter „nicht-tarifärer Handelshemmnisse“ Schadenersatzklagen gegen Staaten und Kommunen zu erheben. Klagegründe sind dabei nicht mehr nur Wettbewerbsbeschränkungen oder Enteignungen, sondern entgangene Gewinne auf Grund staatlicher Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, etc.
Der zwischenzeitlich bekannt gewordene Text des Schlussentwurfs des CETA-Abkommens mit Kanada bestätigt, dass derartige Klagen nicht vor regulären nationalen Gerichten verhandelt werden, sondern vor Sonderschiedsgerichten,  deren Urteile völkerrechtlich verbindlich sein sollen und gegen die es keine Revisions- bzw. Berufungsmöglichkeiten gibt.
Das gegenwärtig ebenfalls multilateral verhandelte TiSA-Abkommen bezieht sich ausschließlich auf den Handel mit Dienstleistungen auch der kommunalen Daseinsvorsorge, wie sie hierzulande verstanden wird

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