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Aktuell k&ouml;nnen 6 Gruppen aufgrund fehlender Fachkr&auml;fte nicht belegt werden (Elisabethenstrasse 2 Gruppen, Solpark 1,5 Gruppen, ehemalige Einrichtung Eich 2,5 Gruppen).</p>
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Die Stadtverwaltung versucht hier mit verschiedenen Ma&szlig;nahmen gegenzusteuern, f&uuml;r den Personalbereich sind dies:</p>
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Ausbildung:<br />
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Sowohl die klassische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern &uuml;ber den schulischen Weg mit Anerkennungspraktikum, die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) als auch das duale Studium an der DHBW wird bei der Stadt Schw&auml;bisch Hall angeboten. Dies findet f&uuml;r alle Bereiche des Sozial- und Erziehungsdienstes statt (also Jugendarbeit, Jugendhilfe, Kita und Schule). Soweit m&ouml;glich wird auch eine Ausbildung in Teilzeit angeboten.<br />
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Die Rahmenbedingungen f&uuml;r die Ausbildungseinrichtungen werden verbessert, indem m&ouml;gliche Stellenanteile nur teilweise oder gar nicht angerechnet werden.</p>
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Anwerbung:<br />
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Geeignete Personen ohne Fachkraftanerkennung werden als Springkr&auml;fte eingesetzt, es werden &uuml;ber 30 Stellen f&uuml;r Bundesfreiwilligendienstleistende angeboten, Berufspraktika angeboten, an Ausbildungsmessen und Informationsveranstaltungen teilgenommen.</p>
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Anwerbung aus dem Ausland:<br />
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Seit 2020 werden gezielt Fachkr&auml;fte aus Spanien angeworben; hier sind bereits knapp 30 Personen in den Kindertagseinrichtungen. Die ersten Anerkennungen sind bereits erfolgt, eine Ausdehnung auf weitere L&auml;nder (aktuell Griechenland) ist in der Umsetzung.<br />
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Ausl&auml;ndische Fachkr&auml;fte aus anderen L&auml;ndern werden bei der Berufsanerkennung unterst&uuml;tzt.</p>
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Sonstiges:<br />
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Teambildende Ma&szlig;nahmen in den Einrichtungen werden unterst&uuml;tzt und ein Zuschuss f&uuml;r den &Ouml;PNV gew&auml;hrt. Weiterhin gibt es Angebote im Bereich des Gesundheitsmanagements, Bikeleasing oder Corporate Benefits. Teilzeit wird ebenso wie Sabbaticals, sofern m&ouml;glich, umgesetzt.</p>
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Trotzdem reichen die Ma&szlig;nahmen nicht aus um die Kapazit&auml;ten bedarfsgerecht zur Verf&uuml;gung stellen zu k&ouml;nnen. Sowohl im Bereich &Uuml;3 als auch U3 fehlen &uuml;ber 100 Pl&auml;tze. Zuk&uuml;nftig ist von einer weiteren Verknappung des Personals durch<br />
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- Abwanderung des vorhandenen Personals in anverwandte Bereiche (Anwerbeprozesse des Landes f&uuml;r schulische Aufgaben)<br />
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- Verringerung des vorhandenen und zuk&uuml;nftigen Personals (Demographie)<br />
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- Ausweitung der Aufgaben (Ganztagsanspruch Grundschule ab 2026)<br />
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zu rechnen.</p>
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In Struktur und Organisation wurden bereits folgende Ver&auml;nderungen umgesetzt:<br />
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- strenge Bedarfspr&uuml;fung f&uuml;r Ganztagsangebote (GT) &Uuml;3<br />
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- Bedarfspr&uuml;fung U3, Vorrang von Berufst&auml;tigen<br />
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- Reduzierung von Verl&auml;ngerten &Ouml;ffnungszeiten (V&Ouml;) 6,5 auf V&Ouml;6<br />
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- Reduzierung von Zusatzangeboten<br />
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- Reduzierung von Ganztagsangeboten</p>
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Die M&ouml;glichkeiten des Erprobungsparagraphen (KiTaG &sect;11) sind momentan in der Diskussion, hier beteiligt sich die Stadtverwaltung sowohl auf Ebene des St&auml;dtetags als auch im direkten Austausch mit dem Landesjugendamt beim KVJS.</p>
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Die zwei n&auml;chsten Schritte sind<br />
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a) die Konzentration von Ganztagsangeboten an weniger Standorten sowie<br />
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b) die Reduzierung der Betreuungszeiten ohne Bedarfsnachweis f&uuml;r den Bereich V&Ouml; &Uuml;3 auf 5 Stunden/Tag.<br />
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Als Wirkung gehen wir von einer besseren Offenhaltung der vorhandenen Gruppen/Zeiten sowie einer Erh&ouml;hung der Attraktivit&auml;t als Arbeitgeber aus. Ebenfalls k&ouml;nnten in einem kleinen Umfang neue Gruppen er&ouml;ffnet werden.<br />
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Noch nicht vorgesehene, jedoch in Zukunft notwendig werdende Ma&szlig;nahmen k&ouml;nnen sowohl die Reduzierung des Betreuungsumfangs auf 4 Stunden/Tag sowie die vorrangige Vergabe von Pl&auml;tzen an Familien mit Bedarfsnachweis bei allen Angebotsformen sein.</p>
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Eine Bedarfseinsch&auml;tzung wurde in den st&auml;dtischen Einrichtungen durchgef&uuml;hrt. Etwa die H&auml;lfte der Eltern im Bereich der V&Ouml;6 &Uuml;3 k&ouml;nnte auf Betreuungszeit verzichten, da sie weder berufst&auml;tig noch sonst verpflichtet sind. Dies betrifft auf die Gesamtstadt hochgerechnet ca. 500 Kinder.</p>
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Die Reduzierung der Betreuungszeit um 1 Std./Tag setzt Personal f&uuml;r rund 3 Gruppen frei. Da dies eine rein rechnerische Gr&ouml;&szlig;e ist, die im laufenden Betrieb, mit bestehenden Teams und bei unterschiedlichen Tr&auml;gern nicht herauszul&ouml;sen ist, geht die Verwaltung von einer Entlastung der Einrichtungen sowie vereinzelter Gruppen&ouml;ffnung aus.</p>
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2. Die Freien, Kirchlichen und Gewerblichen Tr&auml;ger werden im Rahmen der Bedarfsplanung aufgefordert diese Begrenzung mitzutragen.</p>
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3. Das Vorgehen der Verwaltung zur Betriebssicherung der Kindertageseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen.&nbsp;</p>
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Der <strong>Tagesordnungspunkt</strong> wurde von der Tagesordnung <strong>abgesetzt</strong>.</p>
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Aktuelle Version vom 7. März 2024, 14:34 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 20/24

Sachvortrag:

Insbesondere der Fachkräftemangel im Bereich der Frühkindlichen Bildung führen zu einer Unterdeckung an Betreuungsplätzen im Bereich der Kindertagesbetreuung. In Schwäbisch Hall kommt erschwerend der unzureichende Ausbau der Kindertagespflege hinzu, welcher in der Verantwortung des Landkreises Schwäbisch Hall liegt.

Aktuell können 6 Gruppen aufgrund fehlender Fachkräfte nicht belegt werden (Elisabethenstrasse 2 Gruppen, Solpark 1,5 Gruppen, ehemalige Einrichtung Eich 2,5 Gruppen).

Die Stadtverwaltung versucht hier mit verschiedenen Maßnahmen gegenzusteuern, für den Personalbereich sind dies:

Ausbildung:
Sowohl die klassische Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern über den schulischen Weg mit Anerkennungspraktikum, die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) als auch das duale Studium an der DHBW wird bei der Stadt Schwäbisch Hall angeboten. Dies findet für alle Bereiche des Sozial- und Erziehungsdienstes statt (also Jugendarbeit, Jugendhilfe, Kita und Schule). Soweit möglich wird auch eine Ausbildung in Teilzeit angeboten.
Die Rahmenbedingungen für die Ausbildungseinrichtungen werden verbessert, indem mögliche Stellenanteile nur teilweise oder gar nicht angerechnet werden.

Anwerbung:
Geeignete Personen ohne Fachkraftanerkennung werden als Springkräfte eingesetzt, es werden über 30 Stellen für Bundesfreiwilligendienstleistende angeboten, Berufspraktika angeboten, an Ausbildungsmessen und Informationsveranstaltungen teilgenommen.

Anwerbung aus dem Ausland:
Seit 2020 werden gezielt Fachkräfte aus Spanien angeworben; hier sind bereits knapp 30 Personen in den Kindertagseinrichtungen. Die ersten Anerkennungen sind bereits erfolgt, eine Ausdehnung auf weitere Länder (aktuell Griechenland) ist in der Umsetzung.
Ausländische Fachkräfte aus anderen Ländern werden bei der Berufsanerkennung unterstützt.

Sonstiges:
Teambildende Maßnahmen in den Einrichtungen werden unterstützt und ein Zuschuss für den ÖPNV gewährt. Weiterhin gibt es Angebote im Bereich des Gesundheitsmanagements, Bikeleasing oder Corporate Benefits. Teilzeit wird ebenso wie Sabbaticals, sofern möglich, umgesetzt.

Trotzdem reichen die Maßnahmen nicht aus um die Kapazitäten bedarfsgerecht zur Verfügung stellen zu können. Sowohl im Bereich Ü3 als auch U3 fehlen über 100 Plätze. Zukünftig ist von einer weiteren Verknappung des Personals durch
- Abwanderung des vorhandenen Personals in anverwandte Bereiche (Anwerbeprozesse des Landes für schulische Aufgaben)
- Verringerung des vorhandenen und zukünftigen Personals (Demographie)
- Ausweitung der Aufgaben (Ganztagsanspruch Grundschule ab 2026)
zu rechnen.

In Struktur und Organisation wurden bereits folgende Veränderungen umgesetzt:
- strenge Bedarfsprüfung für Ganztagsangebote (GT) Ü3
- Bedarfsprüfung U3, Vorrang von Berufstätigen
- Reduzierung von Verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) 6,5 auf VÖ6
- Reduzierung von Zusatzangeboten
- Reduzierung von Ganztagsangeboten

Die Möglichkeiten des Erprobungsparagraphen (KiTaG §11) sind momentan in der Diskussion, hier beteiligt sich die Stadtverwaltung sowohl auf Ebene des Städtetags als auch im direkten Austausch mit dem Landesjugendamt beim KVJS.

Die zwei nächsten Schritte sind
a) die Konzentration von Ganztagsangeboten an weniger Standorten sowie
b) die Reduzierung der Betreuungszeiten ohne Bedarfsnachweis für den Bereich VÖ Ü3 auf 5 Stunden/Tag.
Als Wirkung gehen wir von einer besseren Offenhaltung der vorhandenen Gruppen/Zeiten sowie einer Erhöhung der Attraktivität als Arbeitgeber aus. Ebenfalls könnten in einem kleinen Umfang neue Gruppen eröffnet werden.
Noch nicht vorgesehene, jedoch in Zukunft notwendig werdende Maßnahmen können sowohl die Reduzierung des Betreuungsumfangs auf 4 Stunden/Tag sowie die vorrangige Vergabe von Plätzen an Familien mit Bedarfsnachweis bei allen Angebotsformen sein.

Eine Bedarfseinschätzung wurde in den städtischen Einrichtungen durchgeführt. Etwa die Hälfte der Eltern im Bereich der VÖ6 Ü3 könnte auf Betreuungszeit verzichten, da sie weder berufstätig noch sonst verpflichtet sind. Dies betrifft auf die Gesamtstadt hochgerechnet ca. 500 Kinder.

Die Reduzierung der Betreuungszeit um 1 Std./Tag setzt Personal für rund 3 Gruppen frei. Da dies eine rein rechnerische Größe ist, die im laufenden Betrieb, mit bestehenden Teams und bei unterschiedlichen Trägern nicht herauszulösen ist, geht die Verwaltung von einer Entlastung der Einrichtungen sowie vereinzelter Gruppenöffnung aus.

Anlage: Präsentation

Beschlussfassung:

1. Der schrittweisen Begrenzung der Betreuungszeit im Bereich der Verlängerten Öffnungszeit ohne nachgewiesenen Bedarf auf 5 Stunden täglich wird zugestimmt.

2. Die Freien, Kirchlichen und Gewerblichen Träger werden im Rahmen der Bedarfsplanung aufgefordert diese Begrenzung mitzutragen.

3. Das Vorgehen der Verwaltung zur Betriebssicherung der Kindertageseinrichtungen wird zur Kenntnis genommen. 

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.