2141608/meetingminutes/2197676/paragraph

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Die Firma Weiss hat auf Anforderung der Projektsteuerung eine Kostenermittlung für die Herstellung der Landschaftstreppe vorgelegt. Die Einheitspreise haben ihre Basis in den Preisen der bisher durchgeführten Ausschreibungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Firma Weiss bislang bis auf eine Ausnahme sämtliche Ausschreibungsergebnisse für sich entschieden hat. Auf der Grundlage dieser Einheitspreise wurde ein Gesamtkostenblock von 98.456,- € (brutto) ermittelt. Auf diesen schon ohnehin schon günstigen Preis hat die Firma Weiss zusätzlich ein Abgebot in Höhe von 8 % angeboten, sodass letztlich ein Bruttopreis von 90.580,- € ermittelt werden konnte. Dieser Preis ist aus Sicht der Projektsteuerung und der Bauverwaltung als außerordentlich günstig anzusehen. Im Budget waren für dieses Projekt insgesamt 150.000,- € einschließlich der Nebenkosten veranschlagt. Die Arbeitsvergabe in der Größenordnung von 90.000,- € für die Landschaftsvorarbeiten gewährleistet, dass das eingestellte Budget eingehalten wird.
 
Die Firma Weiss hat auf Anforderung der Projektsteuerung eine Kostenermittlung für die Herstellung der Landschaftstreppe vorgelegt. Die Einheitspreise haben ihre Basis in den Preisen der bisher durchgeführten Ausschreibungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Firma Weiss bislang bis auf eine Ausnahme sämtliche Ausschreibungsergebnisse für sich entschieden hat. Auf der Grundlage dieser Einheitspreise wurde ein Gesamtkostenblock von 98.456,- € (brutto) ermittelt. Auf diesen schon ohnehin schon günstigen Preis hat die Firma Weiss zusätzlich ein Abgebot in Höhe von 8 % angeboten, sodass letztlich ein Bruttopreis von 90.580,- € ermittelt werden konnte. Dieser Preis ist aus Sicht der Projektsteuerung und der Bauverwaltung als außerordentlich günstig anzusehen. Im Budget waren für dieses Projekt insgesamt 150.000,- € einschließlich der Nebenkosten veranschlagt. Die Arbeitsvergabe in der Größenordnung von 90.000,- € für die Landschaftsvorarbeiten gewährleistet, dass das eingestellte Budget eingehalten wird.
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Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende '''Eilentscheidung:'''
 
Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende '''Eilentscheidung:'''
  
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Aktuelle Version vom 18. Oktober 2010, 06:17 Uhr

Sachvortrag:

Im Rahmen der Fertigstellung der Außenanlagen des Kocherquartiers ist die kleine Landschaftstreppe vom Badtorweg zur VR-Bank herzustellen. Die Treppe bzw. das Bauumfeld liegt räumlich in unmittelbarem Baufeld des Kocherquartiers und der VR-Bank. Aus Sicht der Projektsteuerung und der Verwaltung ist es nicht empfehlenswert dieses Projekt auf der Grundlage einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung zu realisieren. Das außerordentlich beengte Baufeld, was derzeit ausschließlich von der Firma Weiss in Anspruch genommen wird, lässt es nicht zu, dass hier eine Zweitfirma agiert. Die Zweitfirma wird eine Vielzahl von Behinderungsanzeigen bzw. von Nachträgen vorlegen, da ein reibungsloser Bauablauf in dem beengten Baufeld nicht gewährleistet werden kann.

Die Firma Weiss hat auf Anforderung der Projektsteuerung eine Kostenermittlung für die Herstellung der Landschaftstreppe vorgelegt. Die Einheitspreise haben ihre Basis in den Preisen der bisher durchgeführten Ausschreibungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Firma Weiss bislang bis auf eine Ausnahme sämtliche Ausschreibungsergebnisse für sich entschieden hat. Auf der Grundlage dieser Einheitspreise wurde ein Gesamtkostenblock von 98.456,- € (brutto) ermittelt. Auf diesen schon ohnehin schon günstigen Preis hat die Firma Weiss zusätzlich ein Abgebot in Höhe von 8 % angeboten, sodass letztlich ein Bruttopreis von 90.580,- € ermittelt werden konnte. Dieser Preis ist aus Sicht der Projektsteuerung und der Bauverwaltung als außerordentlich günstig anzusehen. Im Budget waren für dieses Projekt insgesamt 150.000,- € einschließlich der Nebenkosten veranschlagt. Die Arbeitsvergabe in der Größenordnung von 90.000,- € für die Landschaftsvorarbeiten gewährleistet, dass das eingestellte Budget eingehalten wird.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim folgende Eilentscheidung:

Die Vergabe der Landschaftsvorarbeiten erfolgt zum Bruttopreis von 90.580,- € an die Firma Leonhard Weiss.


Von der o. g. Eilentscheidung wird zustimmend Kenntnis genommen.

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