§ 16/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Erwerb des Grundstücks Am Markt 2 (Clausnizerhaus); hier: Schriftzug "Haus der Bauern" (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

In der Sitzung des Gemeinderats vom 12.12.2012 wurde das Thema „Erwerb des Grundstücks Am Markt 2 (Clausnizerhaus)“ beraten. Im Beschluss wurde folgende Regelung aufgenommen: „Jegliche Außenwerbung oder Beschriftung an der Fassade des Gebäudes ist mit der Stadt Schwäbisch Hall abzustimmen“.

Mit E-Mail vom 08.01.2013 hat Herr Rudolf Bühler beiliegenden Schriftzug zur Genehmigung beantragt.

Dieser Antrag ist unter zwei Aspekten zu sehen:

- Öffentlich-rechtlich:
Baurechtlich und denkmalrechtlich bestehen gegen den dargestellten und auf Putz gemalten Schriftzug keine Einwände. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
Der Schriftzug entspricht auch den Forderungen der Werbeanlagensatzung der Stadt Schwäbisch Hall.

- Privat-rechtlich:
Gemäß § 2, Nr. 2 des Erbbaurechtsvertrags ist jegliche Außenwerbung aufs Engste mit der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall abzustimmen. Bauliche Veränderungen am Äußeren sind nur mit Zustimmung der Stadt erlaubt. Eine Verweigerung der Zustimmung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher Grund liegt nicht vor.

Anlage 1: Schriftzug

Anlage 2: Schriftzug (Zoom)

 

Stadtrat Baumann ist mit der optischen Ausgestaltung der Werbeanlage „Haus der Bauern“ nicht einverstanden. Gegen den neuen Eigentümer und seine Firma bestehen keine Bedenken.

Stadtrat Reber befürchtet, dass die einzelnen Sparten des Berufsstands der Bauern gegeneinander ausgespielt werden. Auch er lehnt diesen Schriftzug an zentraler Stelle ab.

Auch für Stadtrat Sakellariou ist das Logo nicht liebevoll gestaltet, er weist jedoch darauf hin, dass sowohl die Stadt als auch die Region von den Ideen und Geschäftszügen der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft profitiert.

Oberbürgermeister Pelgrim gibt zu bedenken, dass sämtliche Vertragsgrundsätze wie auch öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten wurden. Eine Ablehnung aus ästhetischen Gründen ist nicht möglich.

Stadtrat Baumann hätte sich ein Schild entsprechend dem der Rechtsanwaltskanzlei vorgestellt.

Auch Stadtrat Dr. Pfisterer stellt fest, dass von der Werbeanlage keinerlei Störungen ausgeht. Der persönliche Geschmack kann beim weiteren Vorgehen nicht den Ausschlag geben.

Stadtrat Baumann stellt den Antrag, den Schriftzug mit den Verantwortlichen des Landesdenkmalamtes abzustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim sichert eine Einschätzung durch die Verantwortlichen des Landesdenkmalamtes zu.

Meine Werkzeuge